BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 193

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.41.5536. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) (349 d.B. und 411 d.B. sowie 9293/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 36. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.

 


20.42.10

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Hohes Präsidium! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Na­tionalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyro­technikgesetz 2010 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. De­zember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung. Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist angenommen.

20.43.1137. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versi­cherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesab­gabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolge­setz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgaben­änderungsgesetz 2014 –2. AbgÄG 2014) (360 d.B. und 432 d.B. sowie 9272/BR d.B. und 9294/BR d.B.)

 


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