BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 83

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formen. Wir sollten akzeptieren, wie Menschen zusammenleben wollen, ob mit oder oh­ne Kinder.

Ich freue mich darüber, dass hier sehr wohl der Fortschritt über den Rückschritt siegen wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.19

13.19.40

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jän­ner 2015 betreffend ein Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015.

Es liegt ein Antrag der Bundesrätin Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begrün­dung Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – das heißt Einspruch – oder „Nein“ – kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Worte.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bun­desräte in alphabetischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

*****

(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.24 Uhr unterbro­chen und um 13.26 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stim­men 8 „Ja“-Stimmen und 51 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches ist somit abgelehnt.

 


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