formen. Wir sollten akzeptieren, wie Menschen zusammenleben wollen, ob mit oder ohne Kinder.
Ich freue mich darüber, dass hier sehr wohl der Fortschritt über den Rückschritt siegen wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.19
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015.
Es liegt ein Antrag der Bundesrätin Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – das heißt Einspruch – oder „Nein“ – kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Worte.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.24 Uhr unterbrochen und um 13.26 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 8 „Ja“-Stimmen und 51 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches ist somit abgelehnt.
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