bracht. Ich kann mir also diese Detailausführungen sparen. Ich möchte vielleicht noch kurz auf den generellen Bedarf, speziell auch im Gesundheitsbereich für ein kohärentes System zu sorgen, eingehen.
Wir haben da nicht nur europarechtliche Verpflichtungen, sondern natürlich auch innerhalb Österreichs jetzt mit dem neuen Zielsteuerungskatalog und mit der ständig sich abspielenden Gesundheitsreform die Verpflichtung, einerseits für erhöhte Spezialisierungen zu sorgen, andererseits natürlich auch für erhöhte Durchlässigkeit, für Möglichkeiten eines Upgradings im Bereich der Gesundheitsberufe.
Eine Evaluierung hat ergeben, dass es hier in diesen drei Gesetzesmaterien Änderungsbedarf gibt. Sie wurden von der Frau Kollegin schon angesprochen. Sie sind in Summe sicherlich sinnvoll, aber, lieber Herr Kollege Krusche, es ist nicht notwendig, dass Sie in dieser Hinsicht versuchen, unsere Kollegin Stöckl, die vom Fach kommt, in Geiselhaft zu nehmen. Sie ist Physiotherapeutin, und ihre Bedenken beziehen sich ausschließlich auf den Bereich der Basismobilisation, wo es natürlich sehr schwierig ist, im Detail Kontrollen vorzunehmen, speziell in öffentlichen Wohn- und Pflegeheimen beispielsweise. Da geht es um die ärztliche Anordnung, es geht um die ärztliche Kontrolle dieser Maßnahmen im Sinne von „Draufschau“, von „Draufsicht“, von nachträglicher Kontrolle. Da wird es sicherlich schwierig sein, eine entsprechende fachliche Qualifikation auch dementsprechend unter Kontrolle zu stellen.
Diese Bedenken kann ich durchaus auch teilen, aber in Summe sind diese Gesetzesmaterien absolut sinnvoll.
Es sind in Österreich derzeit circa 110 000 Personen in den Gesundheitsberufen tätig. Wir müssen da nicht nur schauen, dass wir im Ausbildungs- und Bildungsbereich dem Bologna-Prozess entsprechend zum Durchbruch verhelfen, sondern wir müssen auch schauen, dass es nicht unnötig erschwert wird, innerhalb der einzelnen Berufsgruppen höhere Qualifikationen zu erwerben. Das bezieht sich nicht nur auf die Pflege, sondern natürlich auch auf viele andere Berufe.
So ist es durchaus sinnvoll – und das hat entgegen manch freiheitlicher Wortmeldungen im Nationalrat nichts mit dem Ärztemangel zu tun –, wenn man beispielsweise im Bereich der medizinischen Assistenzberufe, beispielsweise der Ordinationsassistentinnen und -assistenten, die Möglichkeit schafft, dass diese zukünftig auch in nicht bettenführenden Abteilungen von Spitälern Dienst versehen.
Ich teile auch nicht die Bedenken, dass es Probleme geben würde, wenn die Ausbildung von gewerblichen Masseurinnen und Masseuren verkürzt wird. Wenn die Leute diese Ausbildung künftig in 460 oder 560 Stunden statt wie bisher in 875 Stunden absolvieren können, dann wird die Republik daran nicht scheitern!
Das sind also durchaus sinnvolle Evaluierungsmaßnahmen, die dazu geeignet sein werden, das österreichische Gesundheitssystem weiter zu verbessern.
Im Sinne der heutigen Eingangsausführungen unserer geschätzten neuen Präsidentin Frau Sonja Zwazl, was die Aufgabe des Bundesrates hier ist, nämlich weniger Interessenkonflikte zu beurteilen oder im Nachhinein darüber zu urteilen, ob ein Gesetz des Nationalrates in manchen Bereichen mehr oder weniger sinnvoll ist: Wir haben diese Gesetze in erster Linie einem EU-Check zu unterziehen, einem Regionencheck, zu prüfen, ob sie kompatibel sind mit den Absichten und Rechten der österreichischen Bundesländer und der Gemeinden. Und das können wir bei diesen drei Gesetzesmaterien guten Gewissens sagen.
Ich ersuche daher um Unterstützung des Antrags, gegen diese drei Gesetzesmaterien keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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