BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 88

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Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


13.39.10

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir werden dem Gesetz zustimmen, wenngleich wir damit – das wird Sie vermutlich wenig überraschen – nicht ganz zufrieden sind. Die Debatte im Be­reich der Berufsgruppe der Masseure geht ja schon viele Jahre: Wer darf da was tun, an wem, unter welchen Bedingungen und so weiter? Für Betroffene, sage ich als je­mand, der als Kundschaft betroffen ist, ist das in vielen Fällen draußen, aber auch intramural nicht mehr ganz leicht zu erklären. Mit dem Gesetz kommt es nun zu einer gewissen Straffung und Klärung, deswegen auch unsere Zustimmung.

Unsere Zustimmung erteilen wir auch deshalb, weil diese Regelungen gerade im Be­reich der Ordinationsassistenten und -assistentinnen notwendig sind, damit eben Ein­schränkungen bezüglich Arbeitgebers beziehungsweise Beschäftigungsverhältnissen und so weiter fallen und somit der Aufbau dieser Primärversorgungszentren überhaupt möglich wird. Das erscheint uns dringend geboten.

Genauso erscheint es uns geboten, dass es wirklich zu einer Zusammenführung der bestehenden Masseurberufe kommt. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur wird eben davon der gewerbliche Masseur unterschieden. Es gibt eine Vielzahl an un­terschiedlichen Tätigkeits- und Kompetenzprofilen, die auf Basis dieses Gesetzes und der Gewerbeordnung geschaffen worden sind. Das hat zu großer Unsicherheit unter den Masseuren geführt, hat teilweise auch existenzbedrohende Ausmaße angenom­men und hat den Lehrberuf in diesem Bereich sehr in Bedrängnis gebracht. So dürfen zum Beispiel gewerbliche Masseure in Deutschland nicht arbeiten.

Wir haben im Nationalrat einen Antrag, der leider keine Mehrheit fand, zur Zusammen­führung dieser Berufsbilder eingebracht. Und wir glauben nach wie vor, dass es mit et­was gutem Willen möglich sein sollte, diese Berufe mit einer guten Ausbildung zusam­menzuführen und die Berechtigungsvorschriften weiter zu entrümpeln.

Aber, wie gesagt, wir halten das für einen ersten wichtigen Schritt, hoffen aber, dass es da auch noch eine entsprechende Weiterentwicklung geben wird. (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.42


Präsidentin Sonja Zwazl: Zu Wort ist Herr Bundesrat Novak gemeldet. – Bitte.

 


13.42.07

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute hier stehe und zum Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz spreche, dann ganz einfach deshalb, weil ich selbst an die 15 bis 17 Jahre, glaube ich, einen österreichweiten Cluster als Geschäftsführer betrieben habe – den ÖVP-Bundesräten wird Mag. Julian Hadschieff, in dessen Cluster „Best Health Austria“ ich mit tätig war, bekannt sein – und selbst eine Gruppe der bes­ten Wellness- und Kurhotels im Marketingbereich, „schlank und schön in österreich“, mit beraten und Marketingmaßnahmen umgesetzt habe.

Warum sage ich das? – Ganz einfach aus dem Grund heraus, weil wir mit Julian Had­schieff für uns selbst immer festgestellt haben, dass wir diesen Wirkungsnachweis er­bringen müssen: im Gesundheitsbereich genauso wie auch in der Wirtschaft. Wenn man irgendetwas tut, dann muss man sehen, dass dabei schlussendlich etwas heraus­schaut.

Wenn ich alleine zum Thema Massage, das ja als Übertitel da mit dabei ist, ganz kurz Stellung nehmen darf: Man weiß, dass es wahnsinnig viele Massagetechniken gibt, die


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