BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 89

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sich aus vielen Kulturen und aus deren Medizin heraus entwickelt haben – aus China kommend diese klassischen Gesundheitsmassagen, Thai- und Fußreflexzonenmassa­gen und was es in diesem Bereich sonst noch gibt –, und das hat dazu beigetragen, dass die Wirkungen dieser Massagen je nach Massageart sehr unterschiedlich sind, aber bekannterweise in weiterer Folge Wohlbefinden für jeden bewirken sollten.

Was meine ich damit? – Jene Betriebe, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, haben es halt immer sehr flexibel gehandhabt und gesagt, dass sie jetzt auf neue Trends setzen müssen. Ich glaube, dass das, was wir heute hier besprechen, nämlich diese Gesundheitsberufe in einem gewissen Bereich zu verändern und an die neue Situation des Marktes anzupassen, der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. Das ist in diesem Fall geschehen.

Es wird dann auch möglich sein, Zusatzausbildungen zu machen und mit diesen Zu­satzausbildungen im Bereich der Basismobilisation, die wir schon besprochen haben, auf die älteren Menschen einzugehen. Wir alle werden bekannterweise älter und sind dann nicht mehr so beweglich, und es wird möglich sein, dass MasseurInnen in diesem Fall auch Anwendungen, die der Zeit entsprechen und richtig sind, machen. Und ich glaube, es liegt auf der Hand, dass es so sein sollte, dass dabei auch noch das MTD-Gesetz, also medizinisch-technischer Dienst, und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz mit verändert und mit angepasst wird.

Insgesamt werden mit diesen Veränderungen Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne der betroffenen Berufsgruppen erreicht und neue Berufsfelder für sie eröffnet. Die Betonung liegt, wie ich meine, auf „neue Berufsfelder für sie eröffnet“. Es ist sehr wichtig zu erkennen, dass das notwendig ist. Andererseits ist es wichtig, für Patienten eine bessere Versorgung und damit auch Hilfe zu gewährleisten. Das scheint – und Sie haben es ja richtigerweise gesagt – der demografischen Entwicklung zu entsprechen.

Zum Schluss möchte ich einfach diese Worte noch einmal loswerden: Es entsteht da­durch auch der sogenannte Wirkungsnachweis. Und ich glaube, in der Wirtschaft und vor allem auch im Gesundheitsbereich ist es sehr wichtig, festzustellen, dass dann, wenn eine Anwendung erfolgt ist, eine Wirkung nachgewiesen werden kann, indem es einem in weiterer Folge besser geht.

Wir werden diesem Gesetz auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, ge­gen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

13.46.453. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965,


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