das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (454 d.B. und 457 d.B. sowie 9317/BR d.B. und 9320/BR d.B.)
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 3.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Zwazl: Ich bedanke mich für den Bericht.
Bevor wir in die Debatte eingehen, begrüße ich recht herzlich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
13.48
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Wir werden dieser Dienstrechtsreform keine Zustimmung geben, und das, wie ich meine, auch aus gutem Grund.
Die hier in Rede stehenden Bestimmungen dieser Dienstrechtsreform sind ein Schlag ins Gesicht aller öffentlich Bediensteten, der Verwaltungsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst, die für unseren Staat in den verschiedensten Berufsgruppen gute, wertvolle Dienste leisten, einen harten, oft unbedankten Job erledigen und denen mit dieser Dienstrechtsreform einmal mehr Missachtung und Geringschätzung entgegengebracht werden.
Warum sage ich das? – Die hier in Rede stehenden Gesetzesbestimmungen bedeuten für die Bundesbeamten eine massive Schlechterstellung in besoldungsrechtlicher, aber auch – daraus resultierend – in pensionsrechtlicher Hinsicht. Sie bringen einen Nachteil in der Lebensverdienstsumme der Bediensteten, aber auch einen schweren Nachteil in der daraus resultierenden Pensionsberechnung während der Übergangsphase. Dies betrifft nämlich diejenigen, die jetzt in diesen kommenden vier Jahren rückgestuft werden, vielleicht schon einen Feststellungsbescheid des Bundes in Händen halten und dann plötzlich erkennen, dass sie sich nicht in der Gehaltsstufe befinden, mit der sie eigentlich gerechnet haben, sondern eine oder vielleicht sogar zwei Stufen darunter. Das werden die Betroffenen in den nachfolgenden Jahren nie mehr aufholen können.
Diese Bestimmungen sind aber auch aus anderer Sicht höchst bedenklich. Mit der in dieser gesetzlichen Bestimmung verankerten pauschalen Überstellung in ein neues Be-
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