BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 86

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gen! Die Rechte und Pflichten der Berufe in Österreich unterliegen einem ständigen Wandel, einer ständigen Innovation, und da ist es auch erforderlich, ständig Anpassun­gen zu machen. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf werden eben solche Anpas­sungen gemacht, welche auch den Anforderungen in der Praxis entsprechen.

Auf der einen Seite sollen die Berufsausübungsmöglichkeiten der medizinischen Mas­seure und der Heilmasseure durch eine Spezialqualifikation, und zwar der Basismobili­sation, erweitert werden. Mit dieser Zusatzausbildung von 80 Stunden werden medizi­nische Masseure und Heilmasseure in Zukunft berechtigt sein, Patienten im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu schulen und zu unterstützen.

Auch ich komme aus dem medizinischen Bereich, und ich denke, in einer gewissen Weise haben sie das bis jetzt schon gemacht. Ich arbeite in einer Sonderkrankenan­stalt, und oft war es so, dass die Physiotherapeutin zeigt, wie man aufsteht, wie man weggeht. Die haben das jetzt schon umgesetzt und können das in Zukunft noch bes­ser, weil sie eben geschult sind und wissen, wie die Menschen richtig von der Liege aufstehen, wie sie ihre Gehhilfe benützen. Die Regelungen müssen an die Gegeben­heiten angepasst werden, darum bin ich dafür.

Auch die Verkürzung der Ausbildung von gewerblichen Masseuren zu medizinischen Masseuren wurde der Praxis angepasst und die Durchlässigkeit der zwei Berufe da­durch ermöglicht. Die Ausbildung berufsbegleitend zu machen war wegen der hohen Stundenanzahl – bisher waren es nämlich 875 Stunden – nahezu unmöglich. Die ge­werblichen Masseure haben ja schon einen Beruf und sollen ihre bereits erlernten Techniken eben mit dem Fokus auf kranke Menschen erweitern und vertiefen, und dies alles unter Anleitung und Aufsicht von Fachkräften im medizinischen Bereich, um die Qualitätskriterien zu erfüllen. Die müssen den Beruf ja nicht völlig neu erlernen, son­dern da gibt es eben ein paar Dinge, die man als medizinischer Masseur am kranken Menschen anders macht, als wenn man ein gewerblicher Masseur ist.

Die Regelung im Gesetz über die medizinisch-technischen Dienste betrifft ebenfalls ei­ne Anpassung an die Praxis. Da werden für alle sieben MTD-Sparten flexible Berufs­ausübungsregelungen in verfassungskonformer Weise geschaffen, die den Anforde­rungen der Zielsteuerung und der Primärversorgung entsprechen. Ebenso wird auch die Erweiterung der Berufsausübungsmöglichkeit der OrdinationsassistentInnen vorge­nommen, es wird nämlich der Einsatz in nicht bettenführenden Organisationseinheiten ermöglicht.

Mit diesen Änderungen wird bei der Ausbildung, aber auch bei der Berufsausübung in den betroffenen Gesundheitsberufen die Praxisnähe gestärkt, Bestimmungen werden aktualisiert. Es wird für eine gute, in der Praxis machbare Berufsausbildung gesorgt, und der Einsatzbereich wird erweitert.

Durch die demographische Veränderung stehen wir immer neuen Herausforderungen gerade im Gesundheitsbereich gegenüber, und diesen müssen wir uns stellen. Es wird daher gerade in diesem Bereich eine ständige Anpassung nötig sein. Die Menschen in Gesundheitsberufen haben es sich verdient, und mit dem vorliegenden Gesetz sind wir wieder einen Schritt weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort. – Bitte.

 


13.34.33

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat zum In­halt dieser Gesetzesnovellierungen schon sehr vieles gesagt und zum Ausdruck ge-


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