BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 103

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sonst bräuchte man nicht neuerlich in Verhandlungen mit den Personalvertretern ein­zutreten.

Wir werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bun­desrates Dönmez.)

14.42

14.42.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jän­ner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und weitere Gesetze geändert werden.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen vor, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine nament­liche Abstimmung durchzuführen.

Wir gehen daher so vor: Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge münd­lich mit „Ja“, das heißt Einspruch, oder mit „Nein“, kein Einspruch. Ich bitte um deutli­che Stimmabgabe.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bun­desräte.

*****

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Lindinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 14.47 Uhr unterbro­chen und um 14.48 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, mit der beigegebenen Begründung


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