sonst bräuchte man nicht neuerlich in Verhandlungen mit den Personalvertretern einzutreten.
Wir werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
14.42
Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und weitere Gesetze geändert werden.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Wir gehen daher so vor: Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das heißt Einspruch, oder mit „Nein“, kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte.
*****
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Lindinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Präsidentin Sonja Zwazl: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 14.47 Uhr unterbrochen und um 14.48 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Sonja Zwazl: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, mit der beigegebenen Begründung
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