BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 106

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ziehungsweise Reduktion der derzeitigen massiven Abschläge, denen gerade die Be­amtinnen und Beamten der Exekutive nicht zuletzt aufgrund der hohen Nebengebüh­ren ausgesetzt sind. Dies ist aber auch unter dem Aspekt zu sehen, dass das Pen­sionsantrittsalter bei der Exekutive ohnedies momentan bei 57 Jahren liegt und viele der Exekutivbeamten die von ihnen erwartete dienstliche Arbeitsleistung oft nicht mehr erfüllen können, nämlich in körperlicher Hinsicht.

Wir haben nicht zuletzt aufgrund der personellen Situation bei der Exekutive das Pro­blem, dass sehr viele ältere Kollegen nunmehr verstärkt in den Außendienst kommen, was einerseits für die Aufgabenerfüllung problematisch ist, aber auch aus dem Blick­winkel der persönlichen Betrachtung des jeweiligen Beamten schwierig ist.

Daher fordern wir, der erhöhten Gefährdung, dem nicht ungefährlichen Einsatz, auch infolge des Nachtdienstes und der sonstigen Rahmenbedingungen, unter denen diese besondere Berufsgruppe tätig ist, durch den Zugang dieser Berufsgruppe zur Schwer­arbeiterregelung Rechnung zu tragen.

Zweitens geht es im ersten Antrag um unterschiedliche Abschlagsregelungen zwischen dem Pensionsgesetz und dem Allgemeinen Pensionsgesetz, nämlich je nachdem, ob man vor oder nach dem 1. Jänner 1955 geboren ist und ob man aus gesundheitlichen Gründen vorher in Pension gehen muss oder ob man die normale Pensionsschiene in Form des normalen Pensionsanspruchs wählen kann.

Der zweite Antrag behandelt die Schaffung eines eigenen Exekutivdienstgesetzes. Wie Sie wahrscheinlich wissen, vertrete ich und habe ich hier schon öfter die Meinung ver­treten, dass das derzeitige Dienstrechtssystem, das sich grundsätzlich in der Dienst­rechtsreform fortsetzt, aus einem riesigen Konvolut an Gesetzen besteht, mit unter­schiedlichen übergreifenden Bestimmungen, die immer mehr werden, sodass die Kennt­nis und die Fachkenntnisse aufgrund der Komplexität dieser gesetzlichen Materie für viele schon jenseits der Wahrnehmungsgrenze liegen, und daher vereinfacht werden muss. Man muss für jede Berufsgruppe im öffentlichen Dienst, im speziellen Fall für die Exekutive, aber das gilt auch für andere Berufsgruppen – ich denke dabei an die Leh­rer, an die Richter, an die Staatsanwälte, an die Kindergärtner und so weiter, die alle einen guten und wichtigen Dienst für die Bevölkerung und für die Allgemeinheit leis­ten –, eine berufsspezifische gesetzliche Regelung finden, indem jede Berufsgruppe ein eigenes Dienstrecht hat, eigene dienst- und besoldungsrechtliche Rahmenbedin­gungen, die auch die pensionsrechtlichen Zugänge klären.

Die unterschiedlichen Tätigkeiten sind einfach nicht miteinander vergleichbar, beispiels­weise die Tätigkeit eines Verwaltungsbeamten mit jener eines Richters oder jene eines Bundesheerangehörigen mit jener einer Kindergärtnerin oder jene eines Lehrers mit jener eines Polizisten. Es findet sich momentan aber alles in einem komplexen Ge­samtgesetz wieder, und wir wollen das so gelöst haben, dass jede Berufssparte im öf­fentlichen Dienst ihr eigenes Gesetz bekommt. Und mit dem Antrag betreffend Schaf­fung eines Exekutivdienstgesetzes soll der Anfang gemacht werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.57


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dön­mez. – Bitte.

 


14.57.14

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Her­bert, wir haben mittlerweile Systeme geschaffen, die wirklich wie ein schwarzes Loch nicht mehr beherrschbar sind und wo wir selbst nicht mehr wissen, wie viel Geld wohin fließt, und dann forderst du hier noch für jede Berufsgruppe eigene Regelungen, ob-


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