Wie Edgar Mayer schon gesagt hat: Die gesamte Subsidiaritätsprüfung und Verhältnismäßigkeitsprüfung ist in einem föderal aufgebauten Staat, wie Österreich einer ist, mit acht Wochen extrem kurz bemessen. Vielfach erreichen uns Stellungnahmen der Länder erst nach den acht Wochen, und der EU-Ausschuss des Bundesrates erahnt in seiner Weisheit, was die Länder in etwa wollen, damit die Acht-Wochen-Frist auch eingehalten wird. Da wollen wir zumindest einen Monat mehr bekommen.
Zum Zweiten: Ja, es kommt manchmal vor, dass wir im EU-Ausschuss eine Stellungnahme auf Verdacht machen. Es liegt das erste Dokument vor, es gab noch gar keine Arbeitssitzung im Rahmen der EU, und wir müssen auf Verdacht reagieren. Nun entwickelt sich etwas in der Rechtsetzung in Europa, aber es kommt nie wieder zurück. Das sind Punkte, wo wir sagen: Da wollen wir einfach eine andere Involvierung der nationalen Parlamente.
Was auch eine einmalige Sache in Europa ist, ist, glaube ich, wie der Bundesrat mit dem Thema Delegierung von Rechtsakten umgeht beziehungsweise diese kritisiert. Manche Rechtsakte, die seitens der Kommission vorgelegt werden, umfassen mehr delegierte Rechtsakte als eigentliche Grundmaterie. Das verstehe ich schon. Das ist ein „Ranglgspü“, auf Wienerisch gesagt – ein Tiroler kann das sogar auf Wienerisch sagen –, wo man versucht, Kompetenzen zu verschieben. Das geht ja auch in Österreich zwischen Bund und Ländern – es ist sehr gut bekannt, wie das Kompetenzspiel geht – oder zwischen Regierungen und Parlamenten. Da sagen wir allerdings: hallo und stopp!
150 Rechtsakte werden sozusagen aus dem nationalen Bereich in die Kompetenz der Europäischen Kommission delegiert. Das geht so nicht, denn wir wissen gar nicht, wozu diese Rechtsakte dann eingesetzt werden. Auch da wollen wir eine Einbindung der Parlamente.
Gestern kam vom Präsidenten des Niederösterreichischen Landtags ein wichtiger Hinweis, und auch Landeshauptmann Häupl hat schon von der Europakammer und der neuen Aufgabe des Bundesrates gesprochen. Und in diesem Zusammenhang ist in dieses Papier, in diesen Entschließungsantrag auch die Mitteilung von zwei Seiten, sowohl vom Land Wien als auch vom Städtebund, eingeflossen, vor allem die Idee, dass wir diese Überregulierung der europäischen Rechtssetzung in den Griff bekommen müssen und dass wir vor allem auch begreiflich machen müssen, dass wir eine europäische Folgenabschätzung brauchen.
Jetzt haben wir eine Präsidentin, die aus der Wirtschaftskammer kommt, da wäre zum Beispiel der Small Business Act ein Thema, Folgenabschätzung von Rechtssetzungen im Rahmen der Europäischen Union, Folgen für KMUs, die oft nicht bedacht werden. Man denkt über die Konzerne nach, aber nicht über die KMUs. Dieses Thema ist uns wichtig, und das steht hier im Antrag auch extra drinnen.
Etwas, wo wir als nationales Parlament gar keine Transparenz haben, ist das sogenannte Trilogverfahren. In die Planung der aktuellen und der nachfolgenden Präsidentschaft betreffend Rechtssetzung Transparenz zu bringen, wäre zum Beispiel auch für Institutionen wie den AdR oder für Gemeinde- und Städtebund sehr wichtig.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt: Wir haben da Informationsrechte drinnen, das ist uns sehr wichtig.
Vielleicht sollte ich aber vorher noch etwas anderes sagen: Mit unseren Vorschlägen tangieren wir nicht eine Öffnung des Vertrags von Lissabon, denn damit könnten wir die Büchse der Pandora öffnen, denn dann könnte sich zum Beispiel das Vereinigte Königreich querlegen. Das heißt, all das, was wir vorschlagen, ist mit dem bestehenden Vertrag möglich, und vieles wird wahrscheinlich auch kommen.
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