BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 8

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ren Ärgernissen mit Verkehrsunternehmen an eine zentrale und unabhängige Schlich­tungsstelle wenden können.

Derzeit sind in Österreich nach zunächst erlassenen EU-Verordnungen für die Luftfahrt und den Eisenbahnverkehr zwei solche Schlichtungsstellen eingerichtet worden, eine für die Luftfahrt, die im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an­gesiedelt ist, und eine für den Eisenbahnverkehr, die der Schienen-Control GmbH zu­geordnet ist. Nach den zuletzt hinzugekommenen EU-Verordnungen über die Fahr­gastrechte im Kraftomnibusverkehr sowie über die Fahrgastrechte im See- und Binnen­schiffsverkehr ist auch für diese Verkehrsmittel eine Stelle zu benennen.

Für die Zukunft ist daher die Einrichtung einer für alle diese Bereiche zuständigen Agen­tur notwendig, um Beschwerdefälle übergreifend für alle vier betroffenen Verkehrsmit­tel – Luftfahrt, Eisenbahn, Kraftfahrlinien und Schifffahrt – in einer unabhängigen Schlich­tungsstelle zu klären und außergerichtlich beizulegen.

Wie wir alle wissen, gibt es seitens des Herrn Bundesministers bereits einen Gesetz­entwurf, dessen Ziel die Errichtung einer solchen verkehrsträgerübergreifenden natio­nalen Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle für Passagier- und Fahrgastrechte ist, in welcher Synergien genutzt und Fahrgastrechte gestärkt werden können. Über diesen Gesetzentwurf werden wir in absehbarer Zeit hier im Bundesrat diskutieren können.

Was ist der Nutzen einer übergreifenden unabhängigen Agentur für Passagiere und Fahrgäste? Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verhilft Fahrgästen im Ei­senbahn-, Binnenschiffs- und Kraftomnibusverkehr sowie Fluggästen im Luftverkehr zu ihrem Recht. Wenn sich der Kunde an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wendet, erhält er ohne Prozess- und Kostenrisiko die Meinung einer unabhängigen fach­lich versierten Stelle. Ein Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung bietet sowohl dem Kunden als auch dem Unternehmen die Möglichkeit, in angemessener Frist und im Interesse der Beteiligten ungleich aufwendigere und kostenintensive Verfahren vor ordentlichen Gerichten zu vermeiden.

Die Agentur als unabhängige staatliche Schlichtungsstelle ist bemüht, zwischen dem Fahrgast beziehungsweise Fluggast und dem Verkehrsunternehmen zu vermitteln und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sie hat das Ziel, berechtigten Kun­deninteressen zur Durchsetzung zu verhelfen sowie unnötige und langwierige Rechts­streitigkeiten zu vermeiden. Dies ist im Interesse sowohl der Fahr- und Fluggäste als auch der betroffenen Unternehmen.

Das Schlichtungsverfahren soll letztendlich dazu beitragen, die Zufriedenheit der Fahr- beziehungsweise Fluggäste als Kunden der Verkehrsunternehmen und insgesamt die Qualität der Beförderungsangebote zu verbessern.

Welche Vorteile hat eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle? – Der Fahr- beziehungsweise Fluggast muss sich in Streit- oder Beschwerdefällen nicht um Fragen der Zuständigkeiten kümmern, sondern hat, unabhängig vom gewählten Verkehrsmit­tel, in der Agentur einen zentralen Ansprechpartner. Zusätzlich kann ein Fahr- oder Flug­gast, der mit mehreren Verkehrsmitteln reist, auf einen einzigen Ansprechpartner zuge­hen, welcher die Beschwerden gesamthaft behandelt.

Die Erfahrungen der bereits bestehenden Stellen können gebündelt und die Strukturen der Schienen-Control GmbH genutzt werden. Außerdem dient eine zusammenfassend zuständige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte der verwaltungsökonomischen Ausschöpfung von Synergien zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Schlich­tungsstelle.

Welche Möglichkeiten hat nun der Passagier, wenn er eine Beschwerde hat? – Zuerst kann er das betroffene Verkehrsunternehmen mit seinem Anliegen befassen. Dieser ers-


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