BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 9

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te Schritt soll es den Unternehmen ermöglichen, das Anliegen bereits auf dieser Ebene zu behandeln und, soweit es möglich ist, auch zu klären. Kommt es dabei zu keiner Einigung, kann die Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ein­gebracht werden. Sobald eine Beschwerde bei der Agentur eingeht, wird von ihr ge­prüft, ob sie tatsächlich auch zuständig ist und ob ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann. Ist dies der Fall, werden die Beteiligten einbezogen, und es wird ver­sucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Berichte der letzten Jahre, die wir im Bun­desrat immer vorgelegt bekommen, haben uns gezeigt: Der Anteil der Schlichtungs­fälle, welche positiv abgeschlossen werden konnten, lag immer über 90 Prozent. Die aktuellen Zahlen von 2014 sagen uns: Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte hat 100 Prozent ihrer Fälle positiv erledigt, und die Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH liegt aktuell bei 86 Prozent, da sind aber noch 40 Fälle zu erledigen, die sind noch offen. Die Erfahrungen zeigen, auch da werden wir bei den positiv abgeschlosse­nen Fällen auf über 90 Prozent kommen. Diese Werte sind ein deutlicher Beweis für den Erfolg der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Abschließend darf ich daher noch einmal festhalten: Die Neuregelung der Fahrgast­rechte ist ein wichtiges Thema und wird das auch in Zukunft sein. Wir sind im Sinne der Passagiere sicher auf einem sehr guten Weg.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nochmals betonen, wir werden mit der Neuregelung der Fahrgastrechte dazu beitragen, die Qualität der Beförderungs­angebote und die Zufriedenheit der Fahr- und Fluggäste als Kunden der Verkehrsun­ternehmen weiter zu verbessern. Das ist unser Weg, das wollen wir, daran werden wir gemeinsam weiterarbeiten, und wir werden dich, Herr Minister, dabei immer unterstüt­zen.

Zum Schluss erlaubt mir bitte noch ein Thema anzusprechen, auch wenn es nicht un­bedingt zur Aktuellen Stunde gehört. Es hat mich sehr positiv gestimmt, als ich gestern vom Breitbandausbau und den Investitionen gehört habe, die da getätigt werden. Dafür möchte ich ganz besonders danke sagen, Herr Minister. Ich habe gestern gehört: Es werden im heurigen Jahr noch 300 Millionen € an Vergaben getätigt. Gerade als Ober­österreicher, als jemand, der aus dem ländlichen Raum kommt, wo wir nicht nur als Bürgerinnen und Bürger, sondern auch aus Sicht der Wirtschaft – die wir auch zu uns bringen wollen, damit die Leute nicht immer zu ihrer Arbeitsstelle auspendeln müs­sen – sehr davon abhängig sind, halte ich es für sehr positiv, dass auf den ländlichen Raum hingewiesen wurde. Du hast gestern betont, dass er sicher berücksichtigt wird. Dafür einen sehr, sehr herzlichen Dank, Herr Minister. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten von ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

9.13


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


9.13.42

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung und Neuregelung der Fahrgastrechte würde ich gerne auf zwei Ebenen abhandeln. Das Erste sind die einheitlichen Regelungen auf EU-Ebene, und darüber hinaus geht es um das in Vorbereitung befindliche Gesetz betreffend die einheitliche Schlichtungsstelle.

Die Rechte der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln – vom Flugzeug bis hin zum Bus – sind auch in der EU stufenweise in Kraft getreten, der letzte Schritt war die Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, welche seit dem 1. März 2013 in Kraft ist.

 


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