BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 21

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sive erfolgreich durchgeführt wurde. Unter Generaldirektor Kern wurde noch einmal ein Gang zugelegt, und die ÖBB können wirklich sagen, die europäischen Vergleichszah­len beweisen es ja, dass besonders im Personen-, aber auch im Güterverkehr die Ent­wicklung eine sehr gute ist.

Daher betrachte ich dieses Ansinnen als Selbstverständlichkeit, es gibt aber keine drin­gende Notwendigkeit mehr, da die Zufriedenheit sehr, sehr hoch ist und die Leistung auf einem sehr, sehr hohen Niveau ist.

Wo ich aber meine, dass die ÖBB und die öffentlichen Verkehrsunternehmen insge­samt dringenden Handlungsbedarf haben, ist folgender Bereich: Es würde fast eine Agentur für Rechtsprobleme brauchen. Ich habe hier einige Fälle, Herr Bundesminister, wo ich schon sagen muss, und da möchte ich mich meinem Vorredner anschließen, dass die ÖBB immer wieder sehr scheu gegen Mitbewerber auftreten. Das zeigen auch bestehende Probleme.

Da berichtet der „Standard“ am 10. Jänner: „Gericht stellt Signal für zusätzliche ÖBB-Züge auf Rot. Das Verwaltungsgericht Wien hat die Bestellung neuer Zugverbindungen im Großraum Wien durch den Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) gestoppt. Es prüft, ob die Direktvergabe an die ÖBB rechtens war.“

Ich muss schon sagen, dass ich mir von den Österreichischen Bundesbahnen erwarte, dass Vergabekriterien und Vergabeabwicklungen rechtskonform durchgeführt werden. Dafür sollten wir eigentlich überhaupt keine Instanzen brauchen.

Zum gleichen Thema hat dann aber auch der Verwaltungsgerichtshof die Vergabe ge­stoppt. Das heißt, eine nächste Instanz hat sich mit dem gleichen Thema beschäftigt und zeigt einmal mehr, dass der Kampf zwischen ÖBB und Westbahn sozusagen auch mit gewissen Tricks der ÖBB, weil sie eben den Wettbewerb scheut, geführt wird.

Ein weiteres Thema: „Höchstgericht: ÖBB hat Westbahn diskriminiert“. Das heißt, es ist tatsächlich so, dass das Höchstgericht, der Verwaltungsgerichtshof, festgestellt hat, dass die ÖBB auf der Westbahn-Strecke gewisse Bahn-Mautleistungen, wenn man das so sagen kann, erhöht hat, bevor die Westbahn auf den Markt getreten ist. Es ist unerhört, dass man versucht, Wettbewerb auszuschalten, Wettbewerb zu behindern und damit österreichische Gerichte zu beschäftigen.

„Laut VwGH hat die ÖBB-Infrastruktur AG der Westbahn zu hohe Gebühren für die Aufenthalte in den Bahnhöfen berechnet.“

„Das aktuelle Höchstgerichtsurteil ist das vorerst letzte Verfahren, das die Westbahn gegen die ÖBB gewonnen hat. Unter anderem musste ein Preisabschlag für gleisscho­nende Garnituren, der vor dem Westbahn-Start deutlich gesenkt worden war, wieder er­höht werden.“

Das heißt, die ÖBB tricksen hier und versuchen, Wettbewerb außer Kraft zu setzen oder zumindest massiv zu behindern. Das darf in einem Rechtsstaat betreffend den öffentli­chen Verkehr, wenn ich das so formulieren darf, jedenfalls nicht passieren.

Ein weiteres Verfahren ist noch offen, da geht es um die Dumpingpreise für Präsenz- und Zivildiener. Das ist ein noch schwebendes Verfahren.

Herr Bundesminister, zum Wettbewerb: In Deutschland gibt es einen Fernbus-Boom, der durchaus auch nach Österreich kommt. Westbahn, Blaguss und Co haben einige Li­nienverkehrsverbindungen bereits sehr erfolgreich in Betrieb genommen.

In Deutschland hat man dieses Thema aber liberalisiert, das heißt, in Deutschland gibt es einen funktionierenden Wettbewerb. Wie die Zahlen beweisen, sind Reisen mit Fern-


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