BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 20

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ÖBB sagen. Ich bin in der Zeit, als diese Strecke gesperrt war, mehrmals mit dem Zug gefahren, es gab den Ersatzverkehr mit den Bussen, und von Graz nach Wien gab es trotzdem nur maximal 10 Minuten Verspätung. Das war ja wirklich eine hervorragende organisatorische Leistung, das soll auch ausdrücklich erwähnt werden.

Die beste Absicherung der Fahrgastrechte ist nicht die Schlichtungsstelle, die beste Absicherung der Fahrgastrechte ist ein funktionierender Wettbewerb. Das ist die beste Absicherung. Denn eines ist klar: Wenn die ÖBB zum Beispiel unpünktlich wären, würden viele Leute in Graz auf diese Direktbusse umsteigen. Das passiert ja auch teil­weise. Die Direktbusse, MeinFernbus, FlixBus und wie die alle heißen, sind ja in den größeren Städten aufstrebend; das geht natürlich nur bei diesen Stadtverbindungen. Aber dieser Wettbewerbsdruck, dieser gegenseitige Druck, das ist die beste Absiche­rung der Fahrgastrechte, denn kein Fahrgast lässt es sich heute mehr gefallen, dass er mehrmals zu spät kommt. Er wird dann das Verkehrsmittel wechseln, wenn er es wech­seln kann.

Das ist natürlich kein Thema, sage ich jetzt einmal, für die Seitentäler, in denen es nur eine Linie gibt, wo es oft auch gebundene Linien gibt, mit Lizenzen, wo eben kein Wett­bewerb ist, aber gerade für die Fernreisestrecken ist der Wettbewerb für die Fahrgast­rechte sicher unabdingbar.

Interessant ist auch, wie viel an Entschädigungen die ÖBB in den letzten Jahren für Zug­verspätungen ausbezahlt haben.

Im Jahre 2012 waren es 358 000 €. Das betrifft übrigens Fälle, die gar nicht zur Schlich­tungsstelle kommen, da hat sich die ÖBB bereits mit dem Kunden vorab geeinigt. Im Jahr 2013 waren es fast doppelt so viele, also über 600 000 €. Was ist einer der Grün­de dafür? – Natürlich sind die ÖBB und wahrscheinlich auch die anderen öffentlichen Verkehrsunternehmer ihren Kunden gegenüber immer großzügiger, weil sie im Wettbe­werb stehen, weil sie die Kundinnen und Kunden eben nicht verärgern wollen, wenn etwas passiert – und es kann immer etwas passieren. Daher werden auch durchaus be­trächtliche Summen an die Fahrgäste ausbezahlt.

Noch einmal, Herr Todt: Die Sicherung der Fahrgastrechte ist schon ein wichtiges The­ma. Aber es ist nur die Abrundung eines gesamten Themas, nämlich öffentlicher Ver­kehr. (Bundesrat Füller: Es gibt auch noch andere Themen!) Der öffentliche Verkehr ist eine ganz wesentliche Aufgabe des Staates, die wir in diesen Häusern, hier und ne­benan, auch immer wieder zu diskutieren haben, denn schlussendlich ist das Fahrgast­recht auch eine Form von Qualitätssicherung.

Qualitätssicherung ist in allen Bereichen eine ganz wichtige Errungenschaft, die es natürlich auch gesetzlich abzusichern gilt. So sage ich Ja zu dem Thema, okay zu den Fahrgastrechten. Ich bitte Sie, heute im Bundesrat pünktlich zu sein. Sollten wir ver­spätet fertig werden, mein letzter Zug geht um 20.30 Uhr, muss ich die Hotelrechnung dem Bundesrat in Rechnung stellen, weil ich erst morgen mit dem Zug heimfahren kann. In diesem Sinne: Danke, Herr Minister, und alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

10.01


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dörfler zu Wort. – Bitte.

 


10.01.40

Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister! Eine Agentur für Fahrgastrechte sollte es eigentlich gar nicht brauchen, denn die ÖBB gehören letztendlich dem Steuerzahler. Man muss aber auch festhalten, dass in den letzten zehn Jahren eine tatsächliche Leistungs-, Angebots- und Qualitätsoffen-


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