BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 32

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monstrationen statt, weil in Saudi-Arabien Menschen gefoltert und ausgepeitscht wer­den und bei uns eine falsch verstandene Toleranz beziehungsweise eine Unterordnung unter wirtschaftspolitische Interessen erfolgt.

Liebe KollegInnen der ÖVP – insbesondere der ÖVP –, da möchte ich euch wirklich an eure christlich-sozialen Werte eindringlichst erinnern, diese nicht hinter den wirtschafts­politischen Interessen anzustellen, sondern die Menschenrechte in der Priorität eine Stu­fe vorzurücken.

Ich verstehe, dass es wichtig ist, dass es unserer Wirtschaft gut geht. Der Großteil un­seres Wohlstandes wird im Ausland erwirtschaftet, Firmen wie die OMV und andere sind gerade in diesen Ländern tätig, dennoch darf es zu keinen faulen Kompromissen kommen. Wenn es zu solch faulen Kompromissen kommt, haben wir jene Diskussio­nen, die wir eben seit Wochen haben, und das schadet uns insgesamt sowie der Repu­blik.

Nun zum Gesetz: Laizität gibt es in Österreich nicht, die Schlechterstellung einzelner Religionen schon. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, das Verhältnis von Staat und Religion auszugestalten: Der Staat kann religiösen und nicht religiösen Weltanschau­ungen neutral oder nicht neutral gegenüberstehen.

Aus einer neutralen Position erkennt der Staat Religion als Privatsache. Der Staat steht dem Glauben oder der Überzeugung indifferent gegenüber und enthält sich sowohl der Diskriminierung als auch der Privilegierung. Das entspricht dem Prinzip der Laizität. Der Staat hindert damit Gläubige nicht daran, sich zu organisieren und ihre Religion im allgemeingültigen Rechtsrahmen auszuüben. Laizität ist der Garant für echte Religions­freiheit – ohne Sonderrechte, ohne Einschränkung von Rechten.

Österreich hingegen versucht, religiöse Neutralität auf einem anderen Weg herzustel­len, nämlich indem für jede anerkannte Religion ein eigenes Gesetz erlassen wird – mit Ausnahme jener Religion, die durch den völkerrechtlichen Vertrag, das Konkordat, eben privilegiert ist. Damit nimmt der Staat zunächst eine Unterscheidung in religiöse, anerkennungsfähige und nicht religiöse Weltanschauungen vor. Es wird also angenom­men, es läge Ungleiches vor, das dann eben auch ungleich zu behandeln sei.

Konsequenterweise müssten die anerkannten Religionen gemäß dem verfassungs­rechtlichen Gleichheitssatz untereinander gleich behandelt werden, natürlich unter Be­rücksichtigung inhaltlich-religiöser Besonderheiten, die auch jetzt nur einen sehr klei­nen Raum in bestehenden Religionsgesetzen einnehmen. Darunter fallen aber bestimmt nicht die Finanzierung, die Aufforderung, sich an Gesetze zu halten, Subventionen und vieles andere.

Genau diese Ungleichbehandlung wird aber bei der Beschlussfassung des neuen Is­lamgesetzes vollzogen. Die oft behauptete Voraussetzung der Ungleichheit, die eine Un­gleichbehandlung nach sich zöge, gibt es nicht. Das Islamgesetz enthält dennoch im Vergleich zu anderen Religionsgesetzen geradezu dramatische Schlechterstellungen – das Verbot der Auslandsfinanzierung, das schon angesprochen wurde, oder das Sub­ventionsverbot –, die eigentlich jede für sich eine Ablehnung rechtfertigen würde. Ins­gesamt ist das Gesetz auch aus prinzipiellen Gründen der Nichtgleichbehandlung ab­zulehnen.

Damit es auch die ÖVP versteht, möchte ich einen kleinen Vergleich aus der Wirtschaft heranziehen: Natürlich sind Religionen inhaltlich verschieden, aber so, wie jede GmbH vor dem GmbH-Gesetz gleich behandelt wird, sollte das auch für Religionsgemein­schaften – idealerweise mit einem für alle gültigen Religionsgesetz –gelten.

Echte Laizität unter Einbeziehung nicht religiöser Weltanschauungen wäre freilich eine noch elegantere Lösung.

 


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