BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 40

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Was wir jetzt machen – auch das wurde schon gesagt –, das ist ein Religionsgesetz, das das Verhältnis zwischen einer Religion, zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat regelt – also die äußeren Verhältnisse einer Religionsgesellschaft – und auch fest­legt, unter welchen Voraussetzungen Religionsgesellschaften, Religionsgemeinschaften anerkannt werden können. Dazu ist natürlich auch eine Abgrenzung der Glaubensin­halte notwendig, deshalb haben wir auch gesagt, dass die Glaubensinhalte darzulegen sind, natürlich in Amtssprache, das ist hier die deutsche Sprache, soweit es nicht um anerkannte Minderheitssprachen geht, aber das ist hier ja nicht das Thema.

Die Entscheidung, ob weitere Religionsgesellschaften anerkannt werden, ist auch klar geregelt in der Verfassung, im Bundesministeriengesetz: Sie liegt beim Kultusamt – mit all den rechtsstaatlichen Möglichkeiten, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, bis hin zum Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof. Wir bewegen uns also in einem rechtsstaatlichen System, wo es auch Beschwerdemöglichkeiten, Berufungsmöglichkei­ten gibt, die übrigens hier vor einiger Zeit auch einstimmig festgelegt wurden.

Was das Kultusamt aber nicht erfüllen kann – und das ist vielleicht auch eine Botschaft an die Frau Bundesrätin Mühlwerth, sie interessiert sich offenbar nicht so sehr für die Diskussion (Bundesrätin Mühlwerth – die im hinteren Bereich des Sitzungssaales mit Bundesrat Pfister spricht –: Doch, doch, doch! Ich habe zwei Ohren!); ich habe vorher auch schon erlebt, dass Sie nicht da waren, als ein anderer Bundesrat geredet hat –: Es ist nicht Aufgabe des Kultusamtes, eine Religionspolizei zu sein. Religionspolizeien gibt es übrigens, wenn ich einen vollständigen Überblick habe, überhaupt nur in abso­lutistischen Diktaturen, in diktatorischen Staaten.

Wir haben eine klare Trennung der Aufgabenstellungen: Wir haben hier ein Religions­gesetz zu diskutieren, oder Sie haben es zu diskutieren und ich darf einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten. Wir reden über kein Polizeigesetz, wir reden nicht über ein Terrorismusgesetz. (Bundesrätin Mühlwerth: Das habe ich auch nicht getan!) Nein, wenn Sie über Dschihadismus, wenn Sie über IS, wenn Sie über Islamismus im Zu­sammenhang mit diesem Gesetz reden und sagen, welche Mängel es hat, dann be­mängeln Sie, dass wir kein Terrorismusgesetz gemacht haben. (Bundesrätin Mühl­werth: Nein! Das ist Ihre Interpretation!)

Ich sage Ihnen: Wir haben zum Beispiel in den letzten Monaten mehrere Gesetze be­schlossen, die international übrigens sehr anerkannt wurden, zum Beispiel das Symbo­le-Gesetz, Regelungen im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsentzug bei Menschen, die in den Dschihad ziehen, und so weiter. Wir haben hier ein Religionsgesetz, und es ist nicht das Wichtigste, ob wir international dafür gelobt werden oder nicht. Das teile ich schon auch, trotzdem ist es immer auch ein Gradmesser, ob man sorgfältig gear­beitet hat oder nicht, auch übrigens in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Ich gestehe ein, Herr Bundesrat Dönmez, dass ich dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts im Hinblick auf die Beurteilung der Frage, ob ein Gesetz verfassungskonform ist oder nicht, mehr vertraue als Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Das hat jetzt nichts mit persönlicher Wertschätzung oder Nichtwertschätzung zu tun, son­dern das sind Expertinnen und Experten, die die entsprechende Kompetenz erworben haben, die die entsprechende Erfahrung haben und die jedenfalls nach meiner Erfah­rung bisher immer sehr präzise gearbeitet haben – auch hier übrigens.

Wir haben viele Dinge mit dem Sektionschef intensiv diskutiert, zum Beispiel, ob das ver­fassungskonform ist oder nicht, und auch die Frage des Generalverdachts, der immer behauptet wurde. Da haben Sie sich, Frau Mühlwerth, ja wohltuend unterschieden von Ihren Kollegen im Nationalrat bei der Diskussion im Ausschuss, wo Sie eine andere Position eingenommen haben. Die teile ich auch.

Wie gesagt, wir haben das wirklich ganz genau geprüft, auch die Frage des Auslandsfi­nanzierungsverbots und all diese Dinge.

 


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