BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 43

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kein Kopftuch getragen, sondern die haben hautenge Jeans angehabt. (Allgemeine Hei­terkeit.) Aber wenn man mit ihnen gesprochen hat, dann ist man draufgekommen, wel­cher Geisteshaltung sie wirklich anhängen.

Die haben beispielsweise gesagt, Leute, die Schweinefleisch essen, das sind für sie Un­termenschen, das sind keine Menschen. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Das gilt es zu bekämpfen! Mit dem Gesetz, das wir hier beschließen, wird das nicht gelin­gen.

Warum wird das nicht gelingen? – Alle, die vor allem auch radikalen Islam verbreiten wollen, lachen uns aus. Eines der Kernprobleme ist nämlich, dass wir in unserem Ver­ständnis des Gutmenschentums den Dialog suchen, dass wir die Diskussion immer zu­rückweisen, vor ihr zurückweichen und uns ihr nicht stellen. (Zwischenruf des Bundes­rates Mayer.) Wir werden von diesen Kräften – ich sage es jetzt einmal salopp – als feige Weicheier betrachtet. (Ironische Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)

Das ist die Tatsache! Ich habe es einmal in Saudi-Arabien nur mit Mühe vermeiden kön­nen, mit einem Muttawa, einem Religionswächter, eine Diskussion zu führen. Ein Ar­beitskollege von mir hat gesagt: Der will mit uns über das Christentum und den Islam diskutieren! Super, das machen wir! Daraufhin habe ich gesagt: Um Gottes Willen, mach das nicht! Die kennen sich im Christentum besser aus als wir! – Das ist die Realität!

Die lachen uns aus, das haben wir ja bereits gehört und gesehen. Die Muslimische Ju­gend hat festgestellt, dass das Islamgesetz für sie völlig gegenstandslos ist. Und der Chef der türkischen Religionsbehörde hat festgestellt, dass es selbstverständlich eine Fortsetzung der Finanzierung von Imamen und damit eine Einflussnahme in Österreich geben wird – jetzt eben verstärkt über die Moscheenvereine. Da sind halt dann Kultur­vereine, oder was auch immer, Betreiber einer Moschee. Und wer soll dann von denen verlangen, dass sie ihre Religion, ihre Glaubenslehre offenlegen – die Vereinsbehör­de? Wenn sie dem Vereinsrecht unterliegen und man sie auflösen sollte, dann werden die einzelnen Bezirkshauptmannschaften als Vereinsbehörde plötzlich zu den großen Experten werden.

Dieses Gesetz ist in Wirklichkeit nur ein Placebo für die Bevölkerung, mit dem man ihr vortäuschen will, wir tun eh etwas. Man will den Leuten damit die Ängste nehmen, aber in Wirklichkeit wird das nicht gelingen. Das Gesetz wird völlig ins Leere gehen, es ist eine Täuschung. Und solange Predigten in anderen Sprachen erlaubt sind, so lange wer­den wir das nicht hintanhalten können.

Ich darf nur daran erinnern, was Efgani Dönmez bereits angesprochen hat. Wir haben mehrmals vor dem Saudi-Zentrum gewarnt, und schlussendlich haben wir recht behal­ten. Und jetzt hat euer Bundeskanzler gesagt, das gehört zugesperrt. Wir waren da­mals schon der Meinung, es hätte nie aufgesperrt gehört.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Mühlwerth, Krusche und Kollegen

„Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Re­ligionsgesellschaften erlassen wird, wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begrün­dung Einspruch erhoben:

‚Die gegenständliche Novelle ist nicht geeignet, Österreichs nichtmoslimische wie mos­limische Bevölkerung vor dem verheerenden Einfluss radikaler Hassprediger und damit


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