BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 49

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Wenn ich aber als Output dieser Darstellung des Datenschutzes in diesem EU-Bericht lese, dass die Position von Österreich die Sicherstellung und Beibehaltung eines ho­hen Datenschutzniveaus ist, dann ist das doch ein großer Widerspruch, den ich doch einigermaßen bemerkenswert finde.

Noch bemerkenswerter wird dieser Widerspruch, wenn man sich einige Seiten weiter das Thema Zusammenarbeit der EU mit den USA im Bereich Datenschutz und noch ei­ne Seite weiter das Abkommen zwischen der EU und den USA über den Schutz perso­nenbezogener Daten bei der Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten im Rahmen polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit anschaut. Also da hege ich schon den schweren Verdacht, dass das, was uns bisher von der EU geboten wurde – sei es das SWIFT-Abkommen, sei es das Fluggastdaten-Abkommen, sei es das PCSC-Abkom­men, also das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwe­ren Verbrechen –, jene Grundstandards, die wir in Österreich in Bezug auf den Daten­schutz kennen und die wohl auch gemeint sind, wenn die österreichische Position an­gesprochen wird, bei Weitem nicht erfüllt hat.

Nur damit wir uns klar verstehen: Meine Fraktion und ich bekennen uns zur Kriminali­tätsbekämpfung, zur internationalen Zusammenarbeit und natürlich auch zur wichtigen internationalen Terrorismusbekämpfung, das heißt aber nicht automatisch, dass wir uns deswegen einem Datenschutzausverkauf an die USA ausliefern. Das war aber der Output bei den bisherigen Abkommen in Zusammenarbeit mit den USA.

Schon allein aus diesem Grund ist das, was hier in diesem Bericht so nett als gute Zu­sammenarbeit auf internationaler Ebene im Zuge der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung großer Verbrechen und schwerer Straftaten umschrieben wird, eigentlich genau das Gegenteil. Wir haben nämlich einen Datenhighway, eine Einbahn in Rich­tung USA und kaum einen Output Richtung Österreich – außer es ist im Sinne der ame­rikanischen Interessen. Aber grundsätzlich gibt es hier keine Begegnung auf Augenhö­he, keinen gegenseitigen Austausch auf gleicher Niveauebene.

Wer sich gestern in der „ZiB 2“ den aktuellen Bericht über den jüngsten NSA-Skandal in Bezug auf die Abhörung im Bereich der Chello-, jetzt UPC-Kunden angesehen hat, der weiß, dass gerade vonseiten der USA keinerlei Rücksicht auf die österreichischen Interessen genommen wird – schon gar nicht auf den Datenschutz. Und da, es sei mir eine kleine Anmerkung am Rande gestattet, vermisse ich schon eine starke Positionie­rung von Österreich, einen lauten Aufschrei, eine Klarstellung gegenüber den Amerika­nern, dass es so nicht sein kann.

International, wie schon beim ersten bekannt gewordenen NSA-Skandal, war das in den übrigen EU-Staaten weitestgehend kein Thema. Wenn ich daran denke, welch kla­ren Positionierungen hier Deutschland, aber auch England eingenommen haben, dann ist das, was wir von der österreichischen Regierung an Kritik gegenüber den USA dar­geboten bekommen haben, bestenfalls ein laues Mailüfterl gewesen. So gesehen wün-sche ich mir schon, dass sich die österreichische Bundesregierung zugunsten der Ös­terreicher und des österreichischen Datenschutzes gegenüber den Amerikanern end­lich einmal klar positioniert – gerade weil wir wissen, was hier an negativem Potenzial gegen Österreich und den Datenschutz geboten wurde.

Der zweite Punkt, der ebenfalls hoch interessant ist, ist das Bekenntnis und der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ist grundsätzlich eine gute Sache – muss man sagen –, eine sehr angenehme Geschichte, weil es in unser aller Interesse ist, dass man den Europäischen Konventionen auch generell innerhalb der EU Rechnung trägt. Der Knackpunkt dabei ist aber, dass bisher dieser Beitritt zu der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich nur Einzelstaaten vorbehalten war – nicht Staatengemeinschaften und nicht Staatenverbünden. Das bedeutet im Um­kehrschluss, dass das offensichtlich jener Intention entspricht, die wir als Freiheitliche Par-


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