BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 48

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit an­genommen.

11.49.462. Punkt

Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kultur, Ver­fassung und Medien an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2014/15 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-544-BR/2015 d.B. sowie 9327/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Bitte um den Bericht.

 


11.50.16

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der gegenständliche Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kul­tur, Verfassung und Medien an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2014/15 gemäß Artikel 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


11.50.59

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist allgemein bekannt, dass unsere Position zur EU ein sehr ambivalentes Verhältnis dar­stellt (Bundesrat Stadler: Jetzt auf einmal?! Das gibt es ja nicht!), und es wird Sie da­her wohl auch nicht überraschen, dass wir diesem Bericht unsere Zustimmung nicht geben werden. Es gibt einige Punkte in diesem Bericht, die mit unserer Position und unseren Zugängen zur EU nicht in Einklang zu bringen sind.

Ich möchte exemplarisch zwei Punkte herausheben, nämlich zum einen das Thema Datenschutz. Es ist so, dass gegen die in diesem Bericht angesprochene neue Daten­schutzgrundverordnung, die die Nachfolgeregelung der bisherigen Datenschutzrichtli­nie 95/46/EG darstellt, einige Kritik nicht nur von heimischen Datenschutzorganisatio­nen, wie beispielsweise dem österreichischen Datenschutzrat, vorliegt, sondern es auch international inhaltlich große Kritikpunkte gibt. Dabei möchte ich besonders den deut­schen Datenschutzbeauftragten hervorheben – man muss jetzt Datenschutzbeauftrag­te sagen, weil Peter Schaar 2013 abgelöst wurde.

Auch die neue Datenschutzrichtlinie, die die Übermittlung und die Verarbeitung der per­sonenbezogenen Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beinhaltet, ist meiner Meinung nach sehr verbesserungswürdig und nicht unbedingt das, was wir uns vorstellen.

 


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