BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 68

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13.16.19

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hoher Bundesrat! Vielleicht einmal zu Beginn dazu, welche Schulbesuchsmög­lichkeiten unsere Kinder in Österreich vorfinden.

Zunächst einmal die Halbtagsschule, wo nichts am Nachmittag stattfindet, wo zur völlig freien Verfügung die Eltern mit den Kindern oder irgendjemand anderer mit den Kin­dern Zeit verbringt.

Die Halbtagsschule mit Hort am Nachmittag, das ist vorwiegend in den Pflichtschulen in den Ländern so; das ist zu 100 Prozent Ländersache, auch, ob im Hort Sport stattfin­det oder nicht. Je mehr desto besser, sage ich, aber das liegt nicht in Bundeshand.

Weiters: Die Halbtagsschule mit Nachmittagsbetreuung, das ist das, wofür der Bund Geld gibt. Das sind 55 000 €, wenn man in Infrastruktur investiert – und 9 000 € pro Gruppe, wenn man in Personal investiert. Das ist das, wofür jetzt vom Gesamtvolumen zumindest 10 Millionen € für die tägliche Bewegungseinheit zur Verfügung gestellt wer­den.

Anzuführen sind in diesem Zusammenhang – als vierte Form – auch diese 3 Prozent der Ganztagsschule in verschränkter Form, wo Unterricht und Freizeit einander ab­wechseln, wo auch FreizeitpädagogInnen am Vormittag Sport alleine unterrichten könn­ten.

Diese vier Formen also finden unsere Kinder in Österreich vor. Und da ist es doch so, dass es auch in der Halbtagsschule – wo gar nichts am Nachmittag stattfindet, wie ge­rade von Ihnen moniert, Frau Bundesrätin Mühlwerth – möglich wäre, zunächst einmal in der autonomen Stundentafel vier Mal in der Woche Sport zu machen; zwischen einer Stunde und vier Stunden pro Klasse wären möglich. Darüber hinaus gäbe es sogar die Möglichkeit, jeden Tag Sport einzuplanen, wenn man beispielsweise einen anderen Ge­genstand zurücknimmt.

Erinnern wir uns daran: Unter Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer wurden den Volks­schulen zwei Stunden weggenommen: Aus 92 Stunden in vier Schulstufen wurden 90 Stunden. Und leider, leider haben sich die meisten dazu entschieden, die Bewe­gungseinheit, also den Turnunterricht wegzunehmen.

In der Halbtagsschule ist bis zu vier Mal Turnunterricht möglich. In zusätzlichen Ver­ordnungen zu diesem Gesetz wird festgeschrieben werden, dass man die Untergren­zen der Stundentafel nicht mehr unterschreiten darf. Das heißt, früher konnte man in der Volksschule nur eine Stunde Sport in der Woche machen, und das müssen jetzt zumindest drei Stunden – wie es die starre Stundentafel vorgibt – in der ersten und zweiten Klasse sein und mindestens zwei Stunden in der dritten und vierten Klasse.

Wie gesagt, mehr ist immer möglich, wenn man das autonom entscheidet oder wenn man einen Schulversuch anmeldet.

Die Schulversuche wurden hier zwar erwähnt, das ist aber jetzt eigentlich nicht Thema, ich möchte nur sagen, dass rund 2 000 Schulversuche deswegen in Österreich exis­tieren, weil nahezu alle Volksschulen Abkehr nehmen wollen von der Notengebung, um zu einer alternativen Leistungsbeurteilung zu kommen. Weil das noch nicht Kon­sens in der Bundesregierung ist, weil es noch nicht Konsens ist, das für alle möglich zu machen, müssen Schulversuche angemeldet werden.

Wenn wir ein schönes Autonomiepaket schnüren – die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat uns gerade mit einem riesengroßen Schwerpunkt Autonomievorschläge unterbreitet –, dann werden bestimmte Schulversuche Geschichte sein. Das heißt genau, die Hälfte aller Schulversuche sind dann sozusagen gleich einmal weg. – Das zum Thema Schul­versuche.

 


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