BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 79

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zieht, bezieht alles ein – diese 8 Wochen nach der Geburt und Karenzregelungen, und wir haben ja die 8 Wochen und verschiedene Formen der Möglichkeiten der Karenz, auch der geteilten Karenz. Das ist das eine.

Hinsichtlich der zweiten Richtlinie, die in Vorbereitung ist, der Antidiskriminierungsricht­linie, würde ich mir im dritten Anlauf wünschen, dass wir das Levelling-up in Österreich schaffen, denn zweimal ist es schon daran gescheitert, dass auf der einen Seite der Koalitionspartner – ich muss es sagen – gemeint hat, die Europäische Union hätte noch nichts vorbereitet, diese sei jetzt auf einem guten Weg, etwas vorzubereiten, und auf der anderen Seite auch die unternehmerische Freiheit – etwa die Frage, wem ich was vermiete – eine Rolle gespielt hat, und ich weiß auch, dass Teile der katholischen Kirche sehr skeptisch waren, dass man damit Antidiskriminierung in Österreich auf Nicht­arbeitsbereiche ausweitet. Wir sind trotzdem nicht minder motiviert, beim Levelling-up einen dritten Anlauf zu nehmen, und vielleicht kann das Kollegen Hundstorfer, in des­sen Gesetzesmaterie das hineinfällt, demnächst gelingen.

Der dritte Bereich ist natürlich auch ein Dauerbrenner, Deutschland hat jetzt die Quote für börsennotierte Unternehmen, mit 30 Prozent ab 2016, und in allen anderen Berei­chen eine sogenannte Flexiquote. Wir haben sehr gute Ergebnisse mit den staatsna­hen Unternehmen, da sind wir bei 37 Prozent gelandet, als wir uns die Selbstverpflich­tung, sprich eine Quotenregelung, auferlegt haben, und es sind Spitzenfrauen, die sich nun in diesen Positionen befinden. Der nächste Schritt, der mir als Frauenministerin sehr wichtig wäre, ist der, auch für die Privatwirtschaft – im ersten Schritt nur für bör­sennotierte Unternehmen – eine Quotenregelung in Stufen einzuführen. Daran werde ich weiterarbeiten.

Ein weiteres Thema im Bereich Frauen und Gleichstellung betrifft die Erhöhung der Er­werbsbeteiligung. Ich glaube, man kann uns nicht vorwerfen, dass wir keine hohe Er­werbsbeteiligung hätten, wir müssen nur immer unterscheiden, ob das Vollzeitäquiva­lente oder Teilzeitäquivalente sind. 48 Prozent der Frauen, die arbeiten, arbeiten mitt­lerweile Teilzeit, und das sind nicht 30-Stunden-Arbeitsverhältnisse, bei denen man von verkürzter Vollzeit sprechen könnte, sondern das sind Arbeitsplätze mit 15, 20 Stunden in Branchen, die nicht so gut bezahlt sind. Da wäre es für Frauen schon sehr heraus­fordernd, einen Monat lang auskommen zu müssen, wenn sie unser soziales Siche­rungssystem nicht hätten.

Ein Dauerbrenner ist ohne Frage das Thema Lohnschere. Natürlich wäre es wün­schenswert und wichtig, dass man für Teilzeit und Vollzeit den gleichen Stundenlohn erhalten würde. Nach Branchen aufgeschlüsselt ist es leider nicht immer so. Deutsch­land hat jetzt 8,50 € gesetzlich festgelegt. Ich bin nach wie vor für kollektivvertragliche Lohnverhandlungen, das ist ganz wichtig in Österreich, aber es wäre wohl das Mindes­te, diese 1 500 € Mindestlohn in jenen Branchen, in denen es ihn noch nicht gibt, und an­dere Sicherungssysteme anzugehen.

Zum Thema Gewaltschutz gibt es auch ein EU-gefördertes, großes Projekt, das wir ge­rade in Österreich initiieren konnten, sonst wäre es nicht leistbar gewesen: die Kam­pagne „GewaltFREI leben“, mit der wir schon weit über 1 000 junge Menschen in Work­shops erreichen konnten, die einfach für sich selbst Konfliktlösungsstrategien und De­radikalisierungsstrategien erarbeiten. Ich glaube, dass es ohne die Europäische Union nicht möglich wäre, das so vielen jungen Menschen zuteilwerden zu lassen, abgese­hen davon, dass wir bei den Themen Frauen, Gewaltschutz und Gleichstellung und mit unseren Gewaltschutzgesetzen den großen Vorteil haben, unsere Gesetzeslage ande­ren Ländern darstellen zu können, damit auch sie diese Fortschritte, die wir hier er­reicht haben, nachempfinden und nachmachen können.

Das ist zum Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung zu sagen.

 


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