BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 78

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In dem Bericht steht auch, dass ein chancengerechter Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität sein sollte. Ich leite daraus ab und ver­stehe das so, dass hier auch seitens der Kommission eigentlich erkannt wird, dass die gemeinsame Schule doch nicht so das Falsche ist, dass sie zu einer Erhöhung der Chancengleichheit und ‑gerechtigkeit beiträgt und eben dadurch spätere Bildungsweg­entscheidungen getroffen werden. Ich glaube, das kann nur im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen sein.

Weiters wurde angeführt, dass Bildungs- und Innovationssysteme weniger gut ausge­stattet sind und weniger Finanzmittel als die wichtigsten globalen Mitbewerbern der EU zur Verfügung haben. Ich weiß, das Bildungsbudget ist sehr angespannt. Das ist eine Aufgabe, die nicht die Bildungsministerin allein schultern kann, sondern gemeinsam mit der Bundesregierung, im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der seit Jahren und Jahrzehnten von der ÖVP gestellt wird. Es ist eine politische Entscheidung, worauf wir den Fokus legen. Gerade in Zeiten eines internationalen, globalen Wettbewerbs ist Bil­dung das Um und Auf, das steht ja auch in einem der ersten Sätze dieser Strategi­schen Jahresplanung. Dahin müssten wir viel mehr, viel fokussierter den Blick richten.

Die Empfehlungen der Kommission bekräftigen die aktuellen Reformen des Ministe­riums. Da würde ich gerne nachfragen, sehr geehrte Frau Ministerin, was denn die ak­tuellen Reformen sind. Wenn es die Schuleingangsphase ist: Da laufen meines Wis­sens zurzeit 35 Pilotprojekte, also Pilotschulen, und es ist de facto kein Geld dafür vorhanden. Wenn wir uns den Bereich der Sprachförderung anschauen – da hat auch Kollege Köberl herausgearbeitet, wie wichtig das ist –: Da ist die Qualität nicht gesi­chert, und die Ausbildung bei den Pädagogen muss auch noch verbessert werden, was das betrifft, Testformate, Evaluierung und so weiter.

Dem Ministerium fehlen da ohnehin schon Gelder, daher weiß ich nicht, was damit gemeint ist, wenn es begrüßt wird, dass die wachstumsfördernde Wirkung von Bil­dungsinvestitionen und die Priorisierung von Investitionen in Bildung im aktuellen Jah­reswachstumsbericht erwähnt werden. Was ist das dann, und woher wird das Geld genommen, sehr geehrte Frau Ministerin?

Zuletzt möchte ich noch ganz kurz die Nationalagentur ansprechen, bei der das alles sozusagen abgewickelt wird: Hier gibt es Rückmeldungen, dass die Abwicklung sehr kompliziert ist und dass man fast schon eigene Leute braucht, die sich mit diesem ganzen Förderwesen und Abwicklungswesen gut auskennen, damit man irgendwie auch nur an die Fördertöpfe herankommt.

Das sind Punkte, die wir sicher noch verbessern müssen, aber wir werden dieser Stra­tegischen Jahresplanung natürlich unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.00


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesminister Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


14.00.18

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsiden­tin! Hoher Bundesrat! Als Frauenministerin möchte ich zu den von Frau Bundesrätin Kurz genannten drei Richtlinien, die derzeit in Vorbereitung sind, darauf hinweisen, dass die Mutterschutzrichtlinie in Österreich insofern keine Rolle spielen wird, als wir sehr gute Mutterschutzbedingungen und -gesetze haben und wir keinesfalls den Fehler machen werden, hinter unsere guten Regelungen mit acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zurückzugehen.

Wir dürfen nicht vergessen, in manchen europäischen Ländern gibt es überhaupt kei­nen Anspruch auf Karenzzeit. Diese Richtlinie, die sich auf 20 Wochen Mutterschutz be-


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