BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und Beamten des Justizministeriums für diese umfassende Jahresvorschau zu bedan­ken.

Aufgrund der sehr umfangreichen Vorschau werde ich mich in meinen Ausführungen auf einige wenige – für mich sehr interessante – Bereiche beschränken, zumal ja auch Kollege Mayer schon einiges angesprochen hat, im Wissen, dass es mehrere sehr in­teressante und ansprechenswerte Bereiche in dieser Vorschau gibt.

Da ist zum Beispiel der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, de­nen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstre­ckung eines Europäischen Haftbefehls. Die Idee hinter dieser Richtlinie ist ja eigentlich, dass einer Straftat verdächtigten oder beschuldigten Personen, denen die Freiheit ent­zogen wurde, oder Personen, gegen die ein Verfahren aufgrund des Europäischen Haft­befehls eingeleitet wurde, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand ermöglicht wird und von ihnen auch effektiv wahrgenommen werden kann.

Die Richtlinie soll ebenfalls den Anspruch auf sogenannte vorläufige Prozesskostenhil­fe regeln. Dieses Recht auf Prozesskostenhilfe kommt ja auch Personen zugute, die aufgrund des Europäischen Haftbefehls gesucht und festgenommen werden, und zwar sowohl im Vollstreckungsstaat als auch im Ausstellungsstaat selbst.

Ich denke, die eher vorsichtige und kritische österreichische Position dazu ist durchaus nachvollziehbar und auch begründbar, denn zum Beispiel bei einem nur kurzfristigen Eingriff in die persönliche Freiheit eines Beschuldigten – wie etwa bei einer Verneh­mung eines solchen – soll es meiner Meinung nach kein automatisches Recht auf Pro­zesskostenhilfe geben. Meiner Ansicht nach wäre das ein Schritt in die falsche Rich­tung und unnötiger zusätzlicher Aufwand, zumal es ja letztendlich nur um eine Verneh­mung geht.

Im österreichischen Strafprozessrecht ist vorgesehen, dass ein Beschuldigter zur Durch­führung einer sofortigen Vernehmung polizeilich vorgeführt werden kann, wenn die Ge­fahr besteht oder anzunehmen ist, dass er sich andernfalls diesem Verfahren entzie­hen würde oder einer solchen Ladung gar nicht nachkommt. Ich denke auch, dass sol­che Fälle ausgenommen sein sollten, und einige andere Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union teilen ja diesbezüglich die österreichische Position und die österreichi­schen Bedenken.

Mich freut es auch, dass mit I.9. der Jahresvorschau der Vorschlag für eine Verord­nung des Rates zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft einen entspre­chenden Platz einnimmt: „Die Idee wird grundsätzlich“ von österreichischer Seite „un­terstützt, weil es gerade im Interesse von Nettozahlerländern wie Österreich liegen muss, dass kriminelle Machenschaften zum finanziellen Nachteil der EU entschieden verfolgt, die Verantwortlichen bestraft und die Erträge eingezogen werden.“

Diesen Vorschlag unterstützend, haben wir hier im Bundesrat einen Entschließungsan­trag eingebracht, über den wir am 18. Dezember 2014 eine sehr ausgiebige Debatte geführt haben.

Mir ist aber auch aufgefallen – und ich wurde vor dieser Debatte auch darauf ange­sprochen –, dass es, glaube ich, zu fast jedem Bereich in dieser Vorschau auch An­merkungen beziehungsweise begründete Stellungnahmen oder Mitteilungen des EU-Ausschusses des Bundesrates gegeben hat. Daran sieht man, wie intensiv sich dieser Ausschuss in diese Thematiken eingearbeitet hat und wie aktiv er mitgearbeitet hat.

Im Großen und Ganzen finde ich die Vorhaben des Bundesministeriums für Justiz in dieser Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Europäischen Kommission für 2015 sowie des Achtzehnmonatspro­gramms


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite