BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 85

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des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sehr interessant und un­terstützenswert. Letztendlich muss es stetiges Ziel sein, Menschen einen einfachen Zu­gang zur Justiz zu ermöglichen und die Verfahren schnell und transparent abhandeln zu können.

Ich bedanke mich nochmals bei allen, die bei der Erstellung mitgearbeitet haben, bei den Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Justiz. Wir werden diese Vorschau gerne zur Kenntnis nehmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.24


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


14.24.18

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Schwerpunk­ten der Jahresvorschau gehören definitiv die Bemühungen um eine bessere Bekämp­fung der Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus und damit einherge­hend auch die gemeinsame justizielle Zusammenarbeit. Und ganz oben auf der Priori­tätenliste der Europäischen Union steht – soweit es eben den Bereich Strafrecht be­trifft – die bereits angesprochene Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft, und Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir Freiheitliche dieser Einrichtung immer sehr skeptisch gegenübergestanden sind.

Was den vorliegenden Bericht betrifft, darf ich Ihnen jetzt gleich vorweg sagen, wir werden ihn in seiner Gesamtheit zur Kenntnis nehmen. (Heiterkeit des Bundesrates Mayer.) Aber nicht, Herr Kollege Mayer, weil vorne „EU“ draufsteht, sondern weil die­ser Bericht genau unseren Vorstellungen entspricht, weil das beinhaltet ist, was wir mit unserer Kritik immer wieder geäußert haben. (Bundesrat Mayer:  historisch!) – Nein, das ist nicht wahr, dass das historisch begründet ist. (Bundesrat Mayer: Ihr stimmt ja nie zu den Berichten!) – Ich weiß nicht, ob wir das letzte Mal zugestimmt haben, aber das vorletzte Mal, Herr Kollege Mayer, haben wir nicht zugestimmt. Es sei jedoch da­hingestellt, wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen, weil er unsere Haltung ein­fach auf allen Linien bekräftigt.

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Mayer, ist für uns nicht vorrangig, was die Kom­mission will, sondern für uns ist vorrangig, wie die österreichische Haltung dazu ist. Und genau das ist der Punkt, warum wir mit diesem Bericht und dieser Jahresvorschau durchaus sehr gut leben können.

Es wird darin vieles sehr kritisch durchleuchtet, und ich möchte noch einmal auf die Europäische Staatsanwaltschaft zurückkommen. Diese Jahresvorschau bestätigt uns in diesem Punkt in unserer Kritik dahingehend, dass es da verschiedene ungelöste Fra­gen gibt, zum Beispiel die „Double-Hat-Funktion“. Die Doppelrolle des Staatsanwaltes sowohl als nationaler Staatsanwalt als auch als europäischer Staatsanwalt würde laut Bericht in Wirklichkeit dazu führen, dass die Hauptlast der Ermittlungstätigkeiten wiede­rum bei den nationalen Behörden läge, womit natürlich auch der Aufwand, die gebun­denen personellen Ressourcen und auch die finanzielle Last zu tragen wären.

Darüber hinaus fehlt es an einheitlichen europäischen Verfahrensbestimmungen. Es gibt nicht einmal Mindeststandards und eben viele weitere ungeklärte Fragen: Wah­rung der Rechte des Beschuldigten, Wahl des Gerichtsstandes oder auch die Frage nach der Effizienz der Ermittlungen und so weiter. Einige Mitgliedsländer haben oh­nehin bereits angekündigt, dass sie sich an dieser Europäischen Staatsanwaltschaft nicht beteiligen werden, und eine Reihe von Ländern steht diesem Entwurf ebenfalls äußerst kritisch gegenüber.

 


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