BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 86

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Im Bereich Zivilrecht – das ist eigentlich seit geraumer Zeit evident – ist es so, dass die EU mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts nicht wirklich voran­kommt. Ziel der Kommission war es zuletzt, ein für grenzüberschreitende Verträge an­wendbares und von den Vertragsparteien wählbares Vertragsrechtsinstrument zu schaf­fen, das in allen Mitgliedsländern sozusagen eine einheitliche, auf Freiwilligkeit basie­rende – also eine optionale, zweite – Regelungsschiene darstellen soll.

Dazu heißt es wörtlich in der Jahresvorschau: „Österreich ist dem Projekt in der von der EK präferierten Gestalt eines optionalen Regelungsinstruments von Beginn an kri­tisch gegenübergestanden. Dennoch hat sich Österreich in allen Phasen des Gesche­hens konstruktiv an den Beratungen beteiligt. Die Skepsis hat sich allerdings durch die intensive Befassung mit dem Dossier noch vertieft.“

Es ist vor allem der Verbraucherschutz, der vonseiten Österreichs ins Spiel gebracht wurde und der dabei als viel zu mangelhaft beurteilt wurde. Für den Verbraucher würde ein derartiges optionales Vertragsrecht in Wirklichkeit keine Vorteile bringen, weil es sich hierbei ja nur um eine fremde Rechtsordnung handeln kann, und damit kann es im Vergleich zum internationalen Privatrecht einfach nicht mithalten. Internationales Pri­vatrecht bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Verbraucherschutz darin be­steht, dass das Heimatrecht des Konsumenten zur Anwendung kommt. Eine große Gruppe von Mitgliedstaaten steht dem Europäischen Kaufrecht daher auch sehr kri­tisch und sehr, sehr skeptisch gegenüber.

Der Bericht ist sehr umfangreich, das hat mein Vorredner auch schon gesagt, ich möch-
te daher zusammenfassend nur noch auf ein Thema eingehen, nämlich auf den Be­reich E-Justice, der im Zusammenhang mit vielen anderen Kapiteln zu sehen ist, die im Bericht oder in der Jahresvorschau vorkommen.

Betreffend Insolvenzverfahren: Hier ist eine Überarbeitung der Verordnung über Insol­venzverfahren angedacht, die ja immer dann zur Anwendung kommt, wenn Vermögen in mehreren Mitgliedstaaten vorhanden ist. Es ist vorgesehen, dass man europaweit In­solvenzfälle und Insolvenzverfahren im Internet bekannt macht, und in diesen Zusam­menhang steht eben auch der Bereich E-Justice. Österreich ist – das kann man so sa­gen, meine ich – weltweit eines der führenden Länder, was diesen Bereich betrifft.

Die Europäische Union beziehungsweise die Kommission will jetzt eine bessere Ver­netzung im Bereich der Insolvenzen vornehmen, im Bereich der Grundbücher, im Be­reich der Handelsregister beziehungsweise Firmenbücher.

Wie gesagt, Österreich ist da weltweit eines der führenden Länder, zum Beispiel haben wir in Österreich die Ediktsdatei. Diese ist gerade im Bereich der Insolvenzverfahren von großer Bedeutung, sie ist im Bereich der Versteigerungsverfahren von großer Be­deutung, sie ist im Bereich der Verlassenschaftsverfahren und Strafverfahren von gro­ßer Bedeutung, nämlich von so großer Bedeutung, dass Einträge in dieser Ediktsdatei auch Rechtswirkung entfalten.

Beispiel Grundbuch: Österreich ist auch in diesem Bereich eines der führenden Län­der, das beweist auch die Tatsache, dass immer wieder Delegationen aus aller Welt nach Österreich kommen und sich bei uns darüber informieren, wie das funktioniert. Und dass das funktioniert, ist von ganz großer Bedeutung und Wichtigkeit, weil es ei­nes mit sich bringt: Rechtssicherheit, und Rechtssicherheit ist etwas, das der Wirt­schaft dient und das vor allem dem Land Österreich einen ganz, ganz großen Standort­vorteil gegenüber anderen Ländern bringt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf abschließend sagen, dass – in Summe betrachtet – die Haltung Österreichs betreffend die verschiedenen Kapitel genau dem entspricht, was wir in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen immer wieder ge­fordert haben. Es wird aufgezeigt, dass es Vorbehalte gibt – nicht überall, aber bei vie-


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