BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 83

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Die Kommission hat das geprüft und im November 2013 einen, man möchte fast sa­gen, Beharrungsbeschluss gefasst. Auch der Bundesrat hat sich mit der Schaffung die­ser Europäischen Staatsanwaltschaft befasst und keinen Einspruch erhoben. Diesbe­züglich gibt es auch einen Entschließungsantrag des Bundesrates der Kollegen Füller, Dr. Brunner, Todt und Kneifel. In weiser Voraussicht, Herr Kollege Füller, dass du dich damit befassen wirst, erspare ich mir jetzt, näher darauf einzugehen. Ich glaube, ich liege da richtig.

Auch das Bundesministerium für Justiz unterstützt grundsätzlich das Vorgehen der Kom­mission, weil es natürlich gerade im Interesse des Nettozahlerlandes Österreich sein muss und ist, dass kriminelle Machenschaften innerhalb der EU entschieden verfolgt werden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und vor allem die ergaunerten Beiträge eingezogen oder zurückgeholt werden.

Nicht unterstützt vom Bundesministerium – das kann man auch nur unterstreichen – wird allerdings der Vorschlag der Europäischen Kommission, eine sogenannte Mini-Eu­ropäische Staatsanwaltschaft einzuführen, die dann das eigentliche Ziel aus den Au­gen verlieren würde.

Kurz zur Reform von Eurojust: Die Gründung von Eurojust erfolgte im Jahr 2002. Die Aufgabe von Eurojust ist die Förderung und Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden bei der Verfolgung von schweren grenzüberschreitenden Kriminalfällen in der Europäischen Union. Der nun­mehrige Vorschlag der Kommission für eine Verordnung betreffend Eurojust soll die bestehenden Beschlüsse ersetzen, insbesondere werden damit zwei ganz besondere Ziele verfolgt: erstens die Weiterentwicklung und Stärkung der Funktionsweise von Eu­rojust durch Verbesserung der internen Arbeitsstrukturen und zweitens die Einbindung des Europäischen Parlaments sowie der nationalen Parlamente in die Bewertung der Arbeit von Eurojust. Es ist auch vorgesehen, Tätigkeitsberichte an die nationalen Parla­mente zu übermitteln.

Es bleibt also anzumerken: Das ist ein wesentlicher Fortschritt, den man nur in aller Form begrüßen kann. Es liegt natürlich auf der Hand, dass das Bundesministerium für Justiz auch ein grundsätzlicher Befürworter des Ausbaus von Eurojust ist.

In weiterer Folge bleibt anzumerken, dass bei allen legislativen Aktivitäten aber sehr darauf zu achten sein wird, ob eine vom Europäischen Rat formulierte Priorität, wonach die vorhandenen Rechtsinstrumente und politischen Maßnahmen einheitlich umzuset­zen, wirksam anzuwenden und zu konsolidieren sind, auch tatsächlich mit entspre­chendem Leben erfüllt wird. Nur vollständig und einheitlich umgesetzte und in der Pra­xis korrekt angewendete Rechtsakte, die zudem auch keine finanziellen Mehrkosten für die Mitgliedstaaten verursachen, bringen den erwünschten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

Sehr geehrter Herr Minister, herzlichen Dank für den Bericht, auch deinen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern für diese hervorragende Arbeit!

Meine Fraktion wird dazu sehr gerne die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.19


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte.

 


14.19.33

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen an der Erstellung beteiligten Beamtinnen


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