Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 6.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Ingrid Winkler: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Justizminister! Ich bringe den Bericht, wie von der Frau Präsidentin erwähnt und in schriftlicher Form vorliegend, und darf gleich mit der Antragstellung fortsetzen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 den Antrag, die Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2015 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.12
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Vorschau des Bundesministeriums für Justiz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2015 bleibt anzumerken, dass es seit vielen Jahren, ja fast Jahrzehnten ein einstimmiger Bericht ist, dem auch die Freiheitlichen zustimmen werden. Das freut mich natürlich in besonderer Art und Weise. Es ist ein guter, eigentlich muss man sagen, ein sehr guter Bericht. Ich bin auch geneigt, ihn vorzulesen. Die 67 Seiten hätten es sich wirklich verdient, Herr Minister. (Heiterkeit.) Das würde allerdings den Rahmen sprengen, denn wir haben um 16 Uhr eine Dringliche Anfrage.
Zur Kommission: Die neue Kommission hat sich vorgenommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität, der Transparenz und der Rechenschaft wieder Vertrauen in der EU aufzubauen, wiederherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine gute Perspektive zu geben. Das ist schön, sehr schön. Mit dieser Reduktion auf das Wesentliche, verbunden mit einem neuen Maßnahmenkatalog für eine bessere Rechtsetzung, scheint sie auch gewillt zu sein, einer der wesentlichen Forderungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Wenn man das genau betrachtet, dann müssten wir eigentlich sagen, dass in Hinkunft die Subsidiaritätsprüfungen, die der Bundesrat in so hervorragender Art und Weise im EU-Ausschuss macht, obsolet wären. Aber alemannisch gesagt: Wir harren der Dinge, die da kommen, Herr Minister! Also wir hoffen das Beste.
Speziell im Justizbereich will die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 insbesondere die Bemühungen um eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus sowie um eine vertiefte justizielle Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen, wie ich schon erwähnt habe, in der gesamten Union fortsetzen.
Für das Bundesministerium ebenfalls ein wichtiger Punkt ist der Wunsch der Kommission nach Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes. Das Ministerium befürwortet grundsätzlich die von der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 gesetzten Prioritäten, ebenso wie die Anstrengungen der Trio-Ratspräsidentschaft Italien, Lettland und Luxemburg, insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit in Zivil- und Strafrechtssachen. Bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, der Reform von Eurojust, der Fortsetzung der Arbeiten im Bereich E-Justice und der Förderung der Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikanten möchte man ebenfalls Impulse setzen.
Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft gab und gibt es doch einige Vorbehalte gegen die Einführung dieser Behörde. So haben insgesamt 13 Parlamente beziehungsweise Kammern aus 11 Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme eingereicht und diesen Verordnungsvorschlag mit der gelben Karte beeinsprucht.
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