Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Ingrid Winkler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen bringen. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb darf ich gleich zur Antragstellung kommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Zwazl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Brandstetter. – Bitte.
14.09
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Spröde Materie, gedämpftes Interesse Ihrerseits, ich fasse mich daher sehr kurz:
Im Rahmen des Europarats wurde das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 10. November 2010 erarbeitet, das von Österreich zwar unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert wurde.
Dieses Zusatzprotokoll, so viel zum Inhalt, sieht im Wesentlichen vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Darüber hinaus werden die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungsverfahren und auch der Auslieferungshaft verringert werden kann, wodurch natürlich auch Haftkosten eingespart werden können.
Ja, wir machen die Dinge wieder einfach, wo es geht und wo es Sinn macht. Bitte, helfen Sie uns dabei! Das war jetzt dem Thema angepasst eine sehr gekürzte und vereinfachte Version meines Redebeitrags. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie Bravorufe bei der ÖVP.)
14.11
Präsidentin Sonja Zwazl: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2015 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes (III-537-BR/2015 d.B. sowie 9331/BR d.B.)
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