BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 94

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Denken wir an die ATW: Für mich war der Verkaufswert von 770 Millionen € eine sehr beeindruckende Zahl. Etwas weniger beeindruckend wird es für mich aber schon, wenn der Jahresgewinn es ermöglicht hat, das Investment in fünf Jahren zu refinanzie­ren. Da frage ich Sie: Für wen war das jetzt ein gutes Geschäft – für den Staat Ös­terreich oder für den Investor? (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.) Ja, Herr Kol­lege Krusche, die Zahlen sind vielleicht für Sie ein wenig zu  (Bundesrat Krusche: Da hätten sie Verluste geschrieben!) – Das Wenni-hätti-wari ist in einer Diskussion im­mer sehr schön, doch was ich jetzt vortrage, Herr Kollege, das sind Fakten. (Bundesrä­tin Mühlwerth: Fakt war aber auch, dass wir bei der Voest Milliarden gezahlt haben!) – Ich bin jetzt am Wort, Frau Kollegin, aber Sie können sich gerne zu dieser Thematik zu Wort melden!

Ich möchte noch ein anderes Beispiel einer Privatisierung nennen, nämlich das Doro­theum: 50 Millionen € Ertrag sind – und das sage nicht nur ich, sondern auch der Rech­nungshof – kein besonderes Geschäft für den Staat Österreich. Ich fürchte, auch in ei­nem Zukunftsbereich wie der Telekom wird es wahrscheinlich bei der nächsten Kapital­erhöhung heißen, dass eine mexikanische Führung den Ton bei der österreichischen Telekom angibt. (Ruf bei der SPÖ: Ist schon so!)

Ich bin fest davon überzeugt, dass es vernünftig ist, sich über Privatisierungen einge­hend Gedanken zu machen, denn dass das Thema missglückte Privatisierungen kein österreichisches Phänomen ist, zeigen sehr viele internationale Beispiele. Das zeigt Eng­land mit der Privatisierung der Eisenbahn, das zeigt Frankreich mit der Privatisierung der Wasserversorgung. Wozu hat das geführt? – Als es den Unternehmen schlecht gegangen ist, als es nicht so gelaufen ist, wie man wollte, wurde der Staat angerufen, wurden Arbeitsplätze vernichtet, und die Rechnung hat die Bevölkerung bezahlt.

Für begrüßenswert halte ich es, dass sich der Finanzminister bei der ÖBIB in Zukunft verstärkt in die operative Leitung einbringen wird. Dem Finanzminister, dem wir das Bud­get dieser Republik überantworten, können wir mit ruhigem Gewissen auch die Verant­wortung für die ÖBIB übertragen, ohne dass wir uns fürchten müssen.

Wenn ich mir dieses Nominierungskomitee ansehe und die Basis, die wir diesem Komi­tee für die Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern geben, dann glaube ich nicht, dass wir uns vor diesem Nominierungskomitee und vor den Kräften, die es aussucht, wer­den fürchten müssen. Was ist das Kriterium? – Best Practice! Es sind „anerkannte Un­ternehmer“, „Führungskräfte aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Sektor“ mit „mehr­­jähriger Praxiserfahrung als Leitungsorgan“ als Aufsichtsratsmitglied zu präferieren. Wol­len Sie solchen Menschen die Kompetenz für die ÖBIB absprechen? – Ich glaube, das wird keiner hier in diesem Saal tun.

Abschließend darf ich noch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der § 8 Privati­sierungsmanagement dem § 7 Beteiligungsmanagement untergeordnet sein wird. Ich hoffe und glaube, dass es Beispiele geben wird – und diesbezüglich sehe ich die Über­tragung der Casino Austria-Anteile an die ÖBIB sehr positiv – und dass es aus strate­gischen Gründen Sinn machen wird, in diese ÖBIB weitere Betriebe einzugliedern.

Ich kann natürlich eines nicht verleugnen: Ich bin und bleibe eine Frauenpolitikerin. Da­her wünsche ich mir und hoffe auch, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen in dieser ÖBIB steigen wird. Aber vorrangig ist jeder von uns hier im Saal den Unter­nehmen, den Mitarbeitern – und das sind immerhin 66 000 Menschen! und deren Fa­milien verpflichtet.

Ich danke allen, die zum Gelingen dieser neuen Strukturen beigetragen haben. Meine Fraktion wird diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.06

 


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