BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 34

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wird. Wir hatten vorhin bei der Frage von Kollegen Jenewein schon eine Diskussion betreffend Kulturbericht online. Da ist auch ein Unterschied, ob man nur eine PDF-Datei online stellt oder ob das interpretierbare und lesbare Daten im Sinne eines Open-Data-Prinzips sind.

Wird im Zuge des geplanten Informationsfreiheitsgesetzes auch Open Data Grundprin­zip werden?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Wir haben zwei Grundprinzipien. Das eine Grundprinzip ist eben jenes – wie ich vorher gesagt habe –, dass die Amtsverschwiegenheit umgedreht wird. Das zweite Grundprinzip ist, dass so viele Daten wie möglich in möglichst sinnvoll nutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind da im Übrigen nicht schlecht unterwegs. Österreich ist voriges Jahr von der UNO mit dem ersten Preis ausgezeichnet worden für „data.gv.at“, eine Kooperation zwischen Bund, Ländern und zum Teil auch Gemeinden. Ich würde nicht ausschließen, dass wir noch besser werden können, aber wir sind schon sehr gut unterwegs. Das Ziel ist natürlich, die Daten, die sinnvoll weiter genützt werden können, auch so zur Ver­fügung zu stellen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Minister, ich darf mich herzlich für Ihre Fle­xibilität bedanken, mehrere Fragen in einem Redebeitrag zu beantworten. – Danke. (All­gemeiner Beifall.)

Somit ist die Fragestunde beendet.

10.40.58Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Eingelangt ist und zur Vorberatung zugewiesen wurde der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie; zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie.

Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte und jener Antrag, die je­weils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschla­ges beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 sowie 6 bis 8 jeweils unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.

 


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