BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 33

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Es wird auf parlamentarischer Ebene gerade mit einer Punktation zu den Durchfüh­rungsgesetzen versucht, zu einem Ergebnis zu kommen. Wir brauchen ja eine Ver­fassungsmehrheit – es wäre jetzt ein bisschen vermessen, wenn ich sage, dass ich hoffe, dass es noch im April der Fall sein wird. Ich hoffe, dass wir es vorm Sommer be­schließen können.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Köberl.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Minister, wie soll die Durchset­zung des Rechts auf Informationsfreiheit erfolgen?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Wir haben ein Konzept gewählt, das manche auch anders haben wollten. Es gibt in einzelnen Ländern einen Informationsbeauftragten. Ich habe gesagt, wir haben dieses Großprojekt Bundesverwaltungsgerichte geschafft und mehr als 100 Sonderbe­hörden abgeschafft; ich halte es nicht für sinnvoll, jetzt wieder eine Sonderbehörde neu einzuführen.

Wir haben daher einen Weg gewählt, mit dem wir das in dieses System der Lan­desverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichte einbinden: Jemand stellt also eine Anfrage, will Informationen haben und wenn das abgelehnt wird, muss das bescheid­mäßig abgelehnt werden, und dagegen ist ein ganz normaler Rechtszug im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Herbert.

 


Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister, der Weg soll so sein, dass anstelle der Amtsverschwiegenheit das Recht auf Informationen Platz greifen soll, nämlich ein Recht auf Informationen, das die Öffentlichkeit berührt. So habe ich es verstanden. Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen, die schon im Text der jetzt geltenden Amtsverschwiegenheit im Bereich des Bundes stehen. Allerdings kommt – und darauf zielt jetzt meine Frage ab – der Datenschutz nirgends vor. Das heißt, es gibt zwar Ausnahmebestimmungen, in welchen Fällen diese Informations­pflicht nicht gelten soll, nämlich dann, wenn es im Interesse des Bundes, der Länder, einer Gebietskörperschaft und dergleichen mehr ist, allerdings nicht, wenn es das Recht auf persönlichen Datenschutz betrifft.

Daher meine Frage: Wird diesen besonderen Aspekten des Datenschutzes und der Rechte Betroffener noch eine besondere Würdigung geschenkt und, wenn ja, wie?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Es ist von Anfang an vorgesehen gewesen, dass das Grundprinzip des Amts­geheimnisses umgedreht wird und das Grundprinzip der Informationsfreiheit in den Vordergrund tritt. Damit ein Staat funktionieren kann, braucht es logischerweise be­stimmte Ausnahmen, wenn es um innere Sicherheit, wenn es um äußere Sicherheit und so weiter geht. Der Datenschutz, der Schutz persönlicher Daten war aber immer eine Ausnahme. Das ist nichts Neues, sondern das ist so vorgesehen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.

 


Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Bundesminister, im Zuge eines In­formationsfreiheitsgesetzes ist hier eine ganz entscheidende Frage, in welcher Form diese Information den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen zur Verfügung gestellt


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