Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Ich kann diese Frage – ich habe es vorher schon gesagt – jetzt noch nicht beantworten, weil wir Schritt für Schritt vorgehen – zwar zügig, aber trotzdem Schritt für Schritt. Zuerst muss das Konzept fertig sein, dann muss man eine Kostenschätzung machen, und dann kennen wir grob die Kosten. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Es ist jetzt tatsächlich zu früh, um diese Frage zu beantworten.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Die letzte Anfrage trägt die Nummer 1858/M-BR/2015 und wird von Herrn Bundesrat Dr. Brunner gestellt. – Bitte.
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Beim Thema Informationsfreiheit sind die Bundesländer genauso wie der Bund vom Thema Amtsgeheimnis betroffen. Haben Sie und – da ich davon ausgehe, dass Sie haben – in welcher Form haben Sie die Bundesländer in die Diskussion rund um die Regierungsvorlage miteinbezogen? Es war ja ein Wunsch der Länder und insbesondere der Landtagspräsidenten, hier eingebunden zu werden.
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 1858/M-BR/2015, hat folgenden Wortlaut:
„Wie haben Sie sichergestellt, dass die Regierungsvorlage zum Thema Informationsfreiheit mit den Ländern, die ja genauso wie der Bund von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses betroffen sein wird, akkordiert wurde?“
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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Auch da sind wir so vorgegangen wie zum Beispiel bei den Bundesverwaltungsgerichten. Wir haben auf Expertenebene Gespräche geführt. Zum Beispiel – um Personen zu nennen – hat der Sektionschef des Verfassungsdienstes mit den Landesamtsdirektoren oder mit den jeweiligen Experten auf Länderebene die Gespräche geführt. Auch meine Mitarbeiter im Kabinett haben das getan.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Ja, eine Zusatzfrage hätte ich noch. Es folgt jetzt das Grundsatzgesetz. Ich weiß, dass das Sache des Parlaments ist, trotzdem werden Sie einen gewissen Einfluss darauf haben. Bis wann rechnen Sie damit?
Die zweite Zusatzfrage lautet: Wie werden die Länder hier entsprechend eingebunden, und welche Fristen werden dann die Länder für die Umsetzung ihrer Ausführungsgesetze haben?
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Die Frist, wenn ich sie jetzt richtig im Kopf habe, ist vorgesehen mit Inkrafttreten 1. Jänner 2016. Wir haben eigentlich schon 2013 mit der Ausarbeitung des Gesetzes begonnen und haben damals gesagt, wir brauchen ungefähr ein halbes, ein Dreivierteljahr, damit dann auch die entsprechenden Durchführungsgesetze auf Länderebene beschlossen werden können.
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