BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 41

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alle Abkommen, die das nicht erfüllen, müssen logischerweise, wenn es keine europäi­sche Lösung gibt, bilateral neu verhandelt werden. Da kommen sicher noch einige.

Was das Abkommen mit China betreffend Investitionsschutz anbelangt, so darf ich nur darauf hinweisen, dass Österreich solche Investitionsschutzabkommen mit insgesamt 63 Staaten hat. Dieses Abkommen mit China ist also kein Einzelfall, sondern man hat früher dieses Investitionsschutz-Thema, eben den Schutz der österreichischen Rechte, sehr gezielt in die Abkommen hineingebracht, um die österreichischen Unternehmen, die in Direktinvestitionen tätig sind, davor zu schützen, dass bei allfälligen politischen Veränderungen diese Investitionen einfach verloren sind.

Daher haben wir mit 63 Ländern solche Abkommen. In manchen Fällen werden sie auch weiter bestehen müssen, weil in manchen Fällen eben die rechtliche Stabilität si­chergestellt sein muss. Es muss sichergestellt werden, dass, wenn ein österreichischer Investor dort in Schwierigkeiten kommt, dieses Abkommen Gültigkeit hat.

Daher steht dieses Abkommen mit China natürlich in keinem Zusammenhang mit TTIP, sondern ist ein Abkommen, das wir erstens auf Basis eines Gerichtsurteiles adaptier­ten, Europarecht einsetzen müssen, und zweitens haben wir, wie gesagt, mit 63 Staa­ten solche Abkommen.

Ich glaube aber, dass es dennoch wichtig ist, dass das ganz offen diskutiert wird, denn diese Abkommen sind für die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft, vor allem der Exportwirtschaft, natürlich von besonderer Bedeutung.

Wir merken jetzt in den Entwicklungen der Wirtschaft, dass sich die Landschaft massiv verändert hat. Zum Beispiel in Weißrussland ist alleine durch die Sanktionen zwischen der EU und Russland ein höheres Volumen zu erwarten, und allgemein ist zu erwarten, dass in diesen Ländern entsprechende Geschäftsfelder aufgemacht werden. Daher ist es notwendig und wichtig, solche Abkommen zu adaptieren oder neu zu schließen.

Ich bedanke mich daher bei allen, die diesen Übereinkommen beziehungsweise Ab­kommen zustimmen, damit sozusagen wieder Rechtssicherheit auf dem letzten Stand des europäischen Rechts beziehungsweise auf dem letzten Stand des OECD-Stan­dards sichergestellt ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

11.06

11.06.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Re­publik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseiti­gen Schutz von Investitionen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

 


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