BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 42

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die damit einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeich­neten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte um ein Handzeichen, wer damit einverstanden ist. – Das ist die Stimmenein­helligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die damit einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amts­­hilfe in Zollsachen samt Anhang.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

11.08.574. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (452 d.B. und 503 d.B. sowie 9337/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um den Bericht.

 


11.09.14

Berichterstatter Christian Füller: Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reiter. – Bitte.

 


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