BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 43

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11.09.47

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Was das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 betrifft, ist uns klar, dass es sich da vor allem um eine redaktionelle Korrektur handelt. Man hat auf einen Verweis auf die Geldwäschemeldestelle vergessen. Aber die Grünen haben ja das ursprüngliche Gesetz bereits abgelehnt, und so tue ich das konsequenterweise auch jetzt.

Nur eine kurze Begründung dazu: Worum geht’s? – Es sollte mit diesem Gesetz ein ver­besserter Verbraucherschutz für Versicherungskunden geschaffen werden und ein Ei­genmittelsystem im Bereich der Versicherungen aufgebaut werden, also Solvency II – in Anlehnung an Basel II.

Das Gesetz ist sehr komplex und hinterlässt trotzdem – oder vielleicht auch gerade deswegen – einige Unklarheiten, zum Beispiel bezüglich des Verbraucherschutzes. Durch die weitgehenden Informationspflichten, die über die Richtlinie hinausgehen, entstehen zusätzliche Kosten, die sicher auf die Kunden überwälzt werden, und es ist zu befürchten, dass eine derartige Steigerung der Informationsdichte eher zu einem Verlust als zu einem Gewinn an Transparenz führt.

Es kommt ganz sicherlich zu einem vermehrten Verwaltungsaufwand im Bereich der Finanzmarktaufsicht und damit zu zusätzlichen Belastungen im Budget – vielleicht ist es mittlerweile möglich, diese auch zu beziffern, Herr Minister –, und wir hinterfragen vor allem auch nach wie vor die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung der biometri­schen Daten von Kunden durch die Versicherer.

Das Gesetz schießt unserer Meinung nach in vielen Bereichen über das Ziel hinaus. Es ist nicht ganz einfach, gerade in Anbetracht des laufenden Untersuchungsaus­schusses, eine solche Aussage zu treffen, aber das totale Versagen aller Kontrollme­chanismen in diesem Fall kann und darf nicht dazu führen, dass diese derartig aufge­blasen werden, bis alles darunter zu ersticken droht.

Das ist nicht die Lösung, aber die Gefahr, die wir im Rahmen dieses Gesetzes durch­aus sehen. Wir stimmen daher dieser Vorlage nicht zu. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

11.11


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Kneifel zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.12.04

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir beraten und beschließen heute aller Voraussicht nach die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016. Jeder, der die verschiedenen Meldungen aufmerksam liest, weiß, dass wir das Jahr 2015 schreiben. Daher ist es, glaube ich, aufklärungsbedürftig, warum wir ein Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 heu­te, im Jahr 2015 korrigieren.

Das Problem ist leicht aufgeklärt. Es hat sich beim ersten Entwurf ein redaktionelles Versehen eingeschlichen. Es wurde ein Artikel, der eigentlich geändert hätte werden sollen, irrtümlich wieder in den neuen Entwurf hineinkopiert, wie das bei elektronischer Datenverarbeitung passieren kann. Irren ist menschlich, auch Legistiker können manch­mal irren, etwas übersehen oder falsch einordnen.

Ich möchte aber der Ordnung halber anmerken, dass dieses Versehen im Bundesrat aufgefallen ist und dass wir dann einen Gesetzesantrag des Bundesrates initiiert ha­ben. Das ist möglich, auch der Bundesrat kann Gesetze initiieren. Und da handelt es sich um einen der seltenen Fälle, wo der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht hat.

 


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