BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 44

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Das Ganze ist natürlich eine etwas komplizierte Maschinerie gewesen, wenn wir zu­rückblicken. Ich finde, wir sollten diesen Fall auch zum Anlass nehmen, uns zu über­legen, ob man nicht technische Gebrechen, die offensichtlich solche sind und auch von allen Beteiligten, insbesondere von den Mitgliedern des Finanzausschusses des Natio­nalrates eindeutig als solche bezeichnet werden, in Form einer leichteren Korrektur in Ordnung bringen könnte.

Das könnte im Sinne einer technischen Korrektur durch den Bundesrat erfolgen, indem nämlich die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates dem Präsidenten oder der Präsidentin des Nationalrates eine kurze Information zukommen lässt und sagt: Uns ist das aufgefallen, wir korrigieren das. Und wenn das unwidersprochen bleibt, sollte der Gesetzwerdungsprozess wie üblich fortgesetzt werden.

Das wäre erstens ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung und zweitens zur Deregulierung. Ich glaube, das wäre eine sinnvolle Vorgehensweise. Die heutige Korrektur wäre ein Anlass, das wieder zu artikulieren und darauf hinzuweisen, dass das bei etwaigen Verfassungsreformen des Hauses, des Bundesrates und des Nationalrates berücksichtigt werden sollte.

Ich bin allen dankbar, die dazu beigetragen haben, dass dieses Problem erkannt und dieses Problem zur Sprache gebracht wurde. Der Sinn war nämlich, dass bei Finanz­vergehen, bei Finanzdelikten und bei Abgabenbetrug das Verwertungsverbot für die Fi­nanzbehörde aufgehoben wird. Im Entwurf stand allerdings, dass es nicht aufgeho­ben wird, also genau das Gegenteil.

Das sollte man dazu sagen, wenn es in diesem Haus zu einem Gesetzesantrag des Bundesrates kommt. Wir sollten die Lehren daraus ziehen und versuchen, die Gesetze von legistischer Seite noch aufmerksamer, qualitativ noch besser zu machen, damit so etwas gar nicht notwendig ist. Aber wenn es notwendig ist, da etwas zu korrigieren, sollte das einfacher möglich sein, im Sinne einer technischen Korrektur.

Ich denke, es wäre auch im Sinn von Checks and Balances eines Zwei-Kammern-Sys­tems, dass wir darauf schauen, dass die Gesetze in Zukunft besser und verständlicher formuliert werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.16


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Lampel zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.16.44

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Von einigen Institu­tionen, von einigen Politikern, von Medien, aber auch von einem Teil der Öffentlichkeit wird der Bundesrat oft als unnötige Institution bezeichnet. Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit meines Vorsitzes im Bundesrat erinnern, als es viel Kritik und heiße Diskus­sionen darüber gab, wie sinnvoll der Bundesrat überhaupt sei.

Gerade der Bundesrat zeigt, und das nicht nur im Dezember 2014, vor allem auch durch den EU-Ausschuss, das besondere Aushängeschild des Bundesrats, wie inten­siv der Bundesrat arbeitet, wie aktiv er ist. Das beweisen auch Top-Platzierungen des Bundesrates im Ranking aller europäischen parlamentarischen Kammern, Jahr für Jahr, wenn es um Aktivitäten in Bezug auf EU-Angelegenheiten geht.

Gerade dieser Bundesrat, diese Länderkammer, die oft umstritten ist, hat im Dezem­ber 2014 mit einem eigenen Antrag einen Fehler bei einem Gesetz bereinigt. Und wie hat das „Die Presse“ in ihrer Aussendung am 18. Dezember 2014 genannt? Ich zitiere:

„Bundesrat verhindert Gesetzesblamage – Eine missglückte Gesetzesreparatur wird von der Länderkammer des Hohen Hauses bereinigt.“

 


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