BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 65

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Die Gewerbeordnung soll ja liberalisiert und für alles geöffnet werden. (Bundesrat Schreuder: Nicht für alles!) – Für mich hat die Gewerbeordnung schon doppelten Schutz: den Schutz des Unternehmers einerseits, der kriegt das Formular, der kennt die Gewerbeordnung und weiß, was er tun darf, und den Schutz des Konsumenten an­dererseits, der dem Unternehmer einen Auftrag gibt und sich verlassen kann, dass der das kann. Ich muss mich nicht dreimal rückversichern, ob er es wirklich kann, sondern ich kann davon ausgehen, dass er, wenn er die Gewerbeberechtigung hat, das auch kann.

Und jetzt zur Kosmetikerin. Lieber Kollege Schreuder! Die Hände sind meistens ohne Krankheiten, ohne alles. Junge Füße sind oft tadellos, da gibt es keine größeren Schwie­rigkeiten. Aber haben Sie die Füße älterer Menschen schon gesehen? Eingewachsene Nägel, Hühneraugen, und weiß der „Guri“, was da noch alles für neckische Sachen dabei sind! (Allgemeine Heiterkeit.) Das sind kleine medizinische Eingriffe, und dafür braucht man den Fußpfleger. (Bundesrat Schreuder: Lackieren? Lackieren ist ein me­dizinischer Eingriff?) Ganz normales Lackieren kann man schon ohne Eingriff, ohne dass man irgendetwas am Fuß verändert – wohl, das ist ganz normal.

Und da gibt es noch etwas: Ich kann mehrere Gewerbe beantragen. Ich sehe bei der Gewerbeanmeldung, was ich tun darf. Ich kann mir noch eine zweite holen, damit ich es erweitern kann. Alle können nicht alles, und wenn jemand dekorative Nägel macht, ist das wieder etwas ganz anderes, als wenn er mit den Nägeln anders arbeiten muss. (Bundesrat Schreuder: Und was ist an Bürofenstern anders als an Wohnungsfenstern, wenn man sie putzt?) – Das sind wieder sicherheitstechnische Voraussetzungen, die man haben muss, und die müssen andere Versicherungen haben, als wenn ich das als Private im Büro mache. Ich brauche mir nur den Gewerbeschein zu meinen Qualifika­tionen holen, das ist kein Beinbruch. Wenn ich die Voraussetzungen habe, kann ich mir einen holen.

Ich glaube, es sind etliche Voraussetzungen in der Gewerbeordnung sinnhaft verändert worden. Es ist auch sinnhaft, dass Schweizer Unternehmen in Österreich vorüberge­hend tätig werden können. Wir als Österreicher können das ja auch in der Schweiz, hier besteht Gleichheit. Wir sind ja auch nicht nur im Inland tätig, sondern können auch grenzüberschreitend arbeiten.

Die Gewerbeordnung ist für mich, wenn sie vorsichtig immer wieder den Gegebenhei­ten angepasst wird, so wie das jetzt im Moment gemacht wird, vollkommen in Ordnung, auch zum Schutz der BürgerInnen und der Unternehmer. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


12.37.40

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Pisec hat es angesprochen: An sich ist die Gewerbeordnung 1859 der erste Schritt gewesen, um die Gewerbe zu liberalisieren und auf der anderen Seite den Kunden und den Bür­gerinnen und Bürgern eine bestimmte qualitative Sicherheit zu vermitteln. Dieser An­satz hat sich auch nicht von anderen unterschieden in Nachbarstaaten wie etwa Deutsch­land, er ist auch ähnlich jenem der Schweiz, allerdings von Systemen wie in den Ver­einigten Staaten oder in England, wo man an die Problematik so herangeht, dass im Prinzip fast alles erlaubt wird und Probleme dann im Schadenersatzrecht abgewickelt werden.

Ich glaube, dass wir mit der Gewerbeordnung an sich gute Erfahrungen gemacht ha­ben und dass wir die Vielfalt im gewerblichen Ausübungswesen dadurch auch sichern


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