Jahr auch in Österreich Tätigkeiten durchführen dürfen. Anders verhält es sich, wenn von einem Rauchfangkehrer sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausgeführt wurden. Kollege Perhab hat bereits von Auswirkungen berichtet. Insbesondere die Bereiche der Feuerpolizei und der Baupolizei gehören dazu. Diese werden im Landesrecht der Bundesländer geregelt.
Der Landeshauptmann kann wie bisher auch in Zukunft für diese Aufgaben Grenzen für Kehrgebiete verordnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass innerhalb eines Kehrgebietes mindestens zwei Betriebe mit mindestens zwei hauptberuflich Beschäftigten lebensfähig sind – das macht auch Sinn. Die maximal zu verrechnenden Tarife werden ebenfalls wie bisher vom Landeshauptmann per Verordnung festgelegt.
Mit diesen Änderungen werden unsere von allen politischen Gruppierungen immer wieder gelobten hohen Qualitätsstandards weiterhin aufrechterhalten. Gerade, wenn es um Sicherheit geht, liebe Kollegen und Kolleginnen, müssen wir darauf achten, dass wir durch die Liberalisierungsbestrebungen vieler in Europa keine Qualitätsverluste erleiden.
Als Bürgermeister weiß ich die Arbeit des Rauchfangkehrers und der Rauchfangkehrerin zu schätzen. Seit vielen Jahren werden in den Bundesländern die Überprüfungsintervalle für die Feuerbeschau reduziert. Das ist gut so. Es hat jedoch nur aufgrund der regelmäßigen Besuche gewissenhafter und gut ausgebildeter Rauchfangkehrer keine Zunahme von Hausbränden gegeben. Diese haben die Gemeinden rechtzeitig über Missstände informiert, und die Vorkehrungen konnten durch die Gemeinden getroffen werden. Die Zusammenarbeit mit Personen, welche in der Region verankert sind, hat große Vorteile, sowohl für die Feuerpolizei als auch für die betroffene Bevölkerung.
Ich wundere mich, dass wir sehr mühsam versuchen, das Vergabegesetz – heute haben wir gerade wieder von der Schwellenwerteverordnung gehört – zu strapazieren, damit wir Aufträge in der Region vergeben können. Wir sind alle der Meinung, dass wir die Landwirtschaft und deren Produkte gegen Importe schützen müssen. Alle argumentieren in den Wahlkreisen mit regionaler Wertschöpfung, mit der besseren Qualität der Produkte, schimpfen gegen die Ausdünnung des ländlichen Raumes. Wenn sie dann in Wien sind, kann die Liberalisierung nicht schnell genug voranschreiten. Das wundert mich bei den Grünen. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, stimmen dieser Novelle sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
12.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.
12.33
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Gewerberechtsnovelle und die Änderungen haben wir, glaube ich, jetzt ordentlich und gut diskutiert. Für mich von Bedeutung ist einfach, dass das gegenwärtige Sicherheitsniveau aufrechtbleibt.
Es kann schon sein, dass man sich für die normalen Kehrtätigkeiten jemanden anderen holen mag – denn alle, die Gebietsschutz haben, sagen vielleicht dem einen oder anderen nicht zu –, der stattdessen kehrt. Dann hat man natürlich auch die Anfahrtskosten zu bezahlen, die man bei einem Kaminkehrer, der in der Region arbeitet, nicht hat, aber die Sicherheit ist gewährleistet, und ich glaube, dass man gut beraten ist, am Anfang und am Ende einer Heizperiode den professionellen, gewerberechtlichen Kaminkehrer zu holen, damit sein Haus, seine Wohnung weiterhin sicher ist.
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