Ich möchte das Thema allerdings tatsächlich zum Anlass nehmen – Herr Kollege Perhab, Sie haben das auch schon angesprochen –, generell noch etwas zur Gewerbeordnung zu sagen: Es stimmt schon, dass man für die Konsumenten und Konsumentinnen durchaus auch gewisse Schutzmechanismen braucht, dass gewisse Befähigungen durchaus auch notwendig sind, allerdings braucht die Gewerbeordnung – und das wird ja eigentlich auch im Regierungsübereinkommen versprochen – eine Überprüfung und eine Neuordnung.
Ich möchte drei Beispiele dafür nennen, wie absurd diese Gewerbeordnung zum Teil schon geworden ist: Wenn ich ein Fingernageldesigner bin, darf ich Fingernägel lackieren, aber keine Fußnägel. Wenn ich eine Reinigungskraft für Privatwohnungen bin, darf ich eine Privatwohnung reinigen, aber ich darf kein Büro reinigen. Wenn ich Absolvent oder Absolventin einer Modeschule bin, darf ich nicht schneidern. – Das sind nur drei Beispiele, die zeigen, wie absurd diese Bürokratie der Gewerbeordnung ist und wie dringend notwendig es ist, vor allem den Jungunternehmern und Jungunternehmerinnen, die in diesem Bereich tätig werden wollen, die Hürden zu nehmen und das ein bisschen einfacher und liberaler zu gestalten.
Es gibt ja reglementierte Gewerbe, bei denen man überrascht ist, dass das überhaupt noch reglementiert wird, sei es die Erzeugung von Kunstwimpern, sei es die Erzeugung von Lampenschirmen oder sei es – das ist überhaupt mein Liebling – „die Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung“.
Wenn ich das herstelle und das lese, dann denke ich mir, da gehe ich besser nach Bratislava und mache es dort. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.28
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.
12.28
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zum Kollegen Perhab: Ich habe geglaubt, die Rauchfangkehrer sind alle schwarz, nicht nur 96 Prozent bei der Wirtschaftskammerwahl – aber das nur zum Einstieg. (Bundesrat Perhab: Die restlichen 4 Prozent sind weißgrau!)
Wie wir bereits gehört haben, wird mit dieser Novelle eine EU-konforme Anpassung für das Gewerbe der Rauchfangkehrer vorgenommen. Ziel der EU ist, wie in vielen anderen Bereichen, die größere Wettbewerbsfreiheit und damit eine weitere Liberalisierung des Marktes. Würden wir diese Änderungen nicht beschließen, hätten wir, wie wir schon gehört haben, mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf daran erinnern, dass von 1859 bis in die 80er-Jahre praktisch kein freies Gewerbe zu finden war. Man musste warten, bis jemand entweder gestorben ist oder das Gewerbe verkauft hat. Heute haben wir 65 Prozent freies Gewerbe und nur mehr 35 Prozent reglementiertes Gewerbe.
Ich halte es für vernünftig, dass diese Liberalisierung in Schritten erfolgt. Wir von der SPÖ finden es auch richtig, dass Unternehmer eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung in ihrem Gewerbe haben müssen. Durch diese Novelle wird sichergestellt, dass einfache Arbeiten wie Reinigen, Kehren, Warten, Abgasmessungen und so weiter, Überprüfen von Rauch- und Abgasleitungen zukünftig liberalisiert werden. Das bedeutet, dass für diese Leistungen zukünftig keine Niederlassung in Österreich bestehen muss. Angepasst wurde auch, dass die Schweizer Rauchfangkehrer 90 Tage pro
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite