BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 63

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Ich möchte das Thema allerdings tatsächlich zum Anlass nehmen – Herr Kollege Per­hab, Sie haben das auch schon angesprochen –, generell noch etwas zur Gewerbe­ordnung zu sagen: Es stimmt schon, dass man für die Konsumenten und Konsumen­tinnen durchaus auch gewisse Schutzmechanismen braucht, dass gewisse Befähi­gungen durchaus auch notwendig sind, allerdings braucht die Gewerbeordnung – und das wird ja eigentlich auch im Regierungsübereinkommen versprochen – eine Über­prüfung und eine Neuordnung.

Ich möchte drei Beispiele dafür nennen, wie absurd diese Gewerbeordnung zum Teil schon geworden ist: Wenn ich ein Fingernageldesigner bin, darf ich Fingernägel la­ckieren, aber keine Fußnägel. Wenn ich eine Reinigungskraft für Privatwohnungen bin, darf ich eine Privatwohnung reinigen, aber ich darf kein Büro reinigen. Wenn ich Ab­solvent oder Absolventin einer Modeschule bin, darf ich nicht schneidern. – Das sind nur drei Beispiele, die zeigen, wie absurd diese Bürokratie der Gewerbeordnung ist und wie dringend notwendig es ist, vor allem den Jungunternehmern und Jungunter­nehmerinnen, die in diesem Bereich tätig werden wollen, die Hürden zu nehmen und das ein bisschen einfacher und liberaler zu gestalten.

Es gibt ja reglementierte Gewerbe, bei denen man überrascht ist, dass das überhaupt noch reglementiert wird, sei es die Erzeugung von Kunstwimpern, sei es die Erzeu­gung von Lampenschirmen oder sei es – das ist überhaupt mein Liebling – „die Erzeu­gung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung“.

Wenn ich das herstelle und das lese, dann denke ich mir, da gehe ich besser nach Bratislava und mache es dort. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.28


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.

 


12.28.25

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zum Kollegen Perhab: Ich habe geglaubt, die Rauchfangkehrer sind alle schwarz, nicht nur 96 Prozent bei der Wirtschaftskammerwahl – aber das nur zum Einstieg. (Bundesrat Perhab: Die restli­chen 4 Prozent sind weißgrau!)

Wie wir bereits gehört haben, wird mit dieser Novelle eine EU-konforme Anpassung für das Gewerbe der Rauchfangkehrer vorgenommen. Ziel der EU ist, wie in vielen ande­ren Bereichen, die größere Wettbewerbsfreiheit und damit eine weitere Liberalisierung des Marktes. Würden wir diese Änderungen nicht beschließen, hätten wir, wie wir schon gehört haben, mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf daran erinnern, dass von 1859 bis in die 80er-Jahre praktisch kein freies Gewerbe zu finden war. Man musste warten, bis je­mand entweder gestorben ist oder das Gewerbe verkauft hat. Heute haben wir 65 Pro­zent freies Gewerbe und nur mehr 35 Prozent reglementiertes Gewerbe.

Ich halte es für vernünftig, dass diese Liberalisierung in Schritten erfolgt. Wir von der SPÖ finden es auch richtig, dass Unternehmer eine entsprechende Ausbildung und Er­fahrung in ihrem Gewerbe haben müssen. Durch diese Novelle wird sichergestellt, dass einfache Arbeiten wie Reinigen, Kehren, Warten, Abgasmessungen und so wei­ter, Überprüfen von Rauch- und Abgasleitungen zukünftig liberalisiert werden. Das be­deutet, dass für diese Leistungen zukünftig keine Niederlassung in Österreich beste­hen muss. Angepasst wurde auch, dass die Schweizer Rauchfangkehrer 90 Tage pro


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