BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 88

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Im Jahre 1986 gab es den Beschluss, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe auch für arbeitslose Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr besteht, wenn kein Anspruch auf Ar­beitslosengeld besteht. 1992 wurde eine Einführung einer weiteren Altersstaffel der Familienbeihilfe für Kinder über 19 Jahren beschlossen, im Wesentlichen für Studie­rende. Und wir haben wahrscheinlich fast vergessen, dass seit 1993 die Möglichkeit besteht, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe direkt an die Mütter erfolgt. Bis dahin wurde sie fast automatisch an das sogenannte Familienoberhaupt, den Vater, ausbe­zahlt, obwohl wir schon 1975 hier beschlossen haben, dass die Frau vor dem Gesetz gegenüber dem Mann gleichberechtigt ist.

Ab 1. Mai 2015 soll es mit der heutigen Novelle nun möglich sein, eine elektronische Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen aufgrund bereits bestehender Datenflüs­se durchzuführen. Das heißt, dass die Daten vom Finanzamt über das Zentrale Perso­nenstandsregister, mit dem die Standesämter jetzt arbeiten, geholt werden, und die Auszahlung dann automatisch erfolgt, wie meine Kollegin schon gesagt hat.

Diese Novelle bringt einen Bürokratieabbau für unsere Bürgerinnen und Bürger, sie er­spart den Eltern einen Behördengang, und durch die Nutzung der neuen Technologie ist auch mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Es könnte an­fangs sicher noch zu einigen Risiken und Schwierigkeiten kommen, da das – wie wir im Ausschuss gehört haben – ein sehr komplexes Hintergrundthema ist.

Nach der Erhöhung der Familienbeihilfe und der Einführung der monatlichen Auszah­lung ist es ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit und eine Qua­litätsverbesserung für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Wenn man sich den kürzlich präsentierten Bericht zur Lage der Kinder- und Jugendge­sundheit in Österreich ansieht, erkennt man, wir sind leider noch ein Stück weg von ei­nem familienfreundlichen Österreich. Laut diesem Bericht leben hierzulande 124 000 Kin­der und Jugendliche in Armut, und weitere 150 000 sind von Armut bedroht. Und es ist zudem bekannt, dass sich materielle Nachteile nicht nur auf die Gesundheit auswirken, sondern auch auf zahlreiche weitere Lebensbereiche wie die Bildung – und das meist ein Leben lang. Je früher, je schutzloser und je länger die Kinder der Armut ausgesetzt sind, desto stärker sind die Auswirkungen.

Dieser heutige Beschluss ist also ein kleiner Mosaikstein auf einem langen Weg für ein familienfreundliches Österreich. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)

14.09


Präsidentin Sonja Zwazl: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


14.10.06

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Von meinen beiden Vorred­nerinnen ist schon viel gesagt worden, und es ist ja auch alles richtig. Ich freue mich auch, dass Familien Zeitersparnis haben – es kann sein, dass das nur eine halbe Stun­de ist, vielleicht wird es mehr sein, wenn man den Behördengang miteinrechnet –, und die gönne ich ihnen auch, denn ich finde das immer positiv, wenn man mehr Zeit für die Familie hat.

Ihr hört es schon, das Aber kommt, es folgt auf dem Fuße: Ich glaube auf der anderen Seite, dass die Familien diese halbe Stunde durchaus gerne opfern würden, wenn – was wir hier schon öfter besprochen haben, und um auch auf die Kollegin Köberl ein bisschen zu replizieren – die Familien mehr Geld hätten. Das ist halt das Problem. Ich weiß schon, dass es Budgetknappheit gibt, aber trotzdem: Es wird immer bei den Fa-


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