BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 87

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Aber es ist nicht nur für Familien eine Erleichterung, sondern macht auch die Verwal­tung effizienter. Genau deswegen ist diese Gesetzesänderung heute für mich ein ganz großer Schritt, denn es entsteht jetzt die Situation, dass der Staat wirklich von sich aus Geldleistungen übermittelt, ohne dass man davor einen Antrag stellen muss – das halte ich wirklich für ein ganz klares Zeichen von Reformgeist und Innovation. Dass das gelungen und gemeinsam entstanden ist, dazu darf ich Bundesministerin Karmasin und Finanzminister Schelling wirklich gratulieren. Ich glaube, das ist ein ganz klares und wichtiges Zeichen an die Bevölkerung in Österreich.

Wir wissen aber natürlich, dass mit diesem Schritt nicht alles gelöst ist. Es gibt auch in Zukunft noch Themen, für die man sich gerade in diesem Bereich einsetzen muss. Mir ist es aber schon ein Anliegen, dass wir es auch so sehen, nämlich als einen weiteren Schritt aufbauend auf viele, die in der Vergangenheit schon gesetzt worden sind. Und ich bin wirklich davon überzeugt, dass man genau diesen Weg so weitergehen wird.

Ich bin auch deswegen davon überzeugt, weil wir wissen, dass es unserer Familien­ministerin ein Herzensanliegen ist, in diesem Bereich weiterzukommen, mit dem Ziel, das familienfreundlichste Land Europas zu werden. Es ist ein Weg, der für die Familien in Österreich, vor allem für die Kinder in Österreich, ganz wichtig ist, denn sie sollten immer im Mittelpunkt stehen. Deswegen ist es auch für mich ein Weg, den wir aus ganzem Herzen unterstützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten von SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

14.04


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte.

 


14.05.01

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren hier im Plenum! Mit der heuti­gen Novelle fassen wir einen Beschluss – wie wir schon gehört haben –, damit unsere Familien die Familienbeihilfe bekommen, ohne extra einen Antrag stellen zu müssen, ohne den Weg zum Finanzamt oder in das Internet auf sich zu nehmen, ohne viel Vor­lagen und Nachweise zusammenzusuchen.

Die Familienbeihilfe ist ja nichts Neues. Es gibt sie in Österreich bereits seit 60 Jahren, und für uns ist sie heute eine Selbstverständlichkeit. Es ist für uns auch eine Selbst­verständlichkeit, dass diese auf das Konto der Mütter überwiesen wird.

Mit 1. Jänner 1955 trat der allgemeine Familienlastenausgleich in Kraft. Es handelt sich dabei um eine direkte Transferleistung, also eine Geldleistung, mit welcher die Kosten der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern ausgeglichen werden sollen. Damit wurden die Leistungen auf alle Familien mit Kindern im Rahmen von zwei Rechtsquellen, dem Kinderbeihilfengesetz und dem Familienlastenausgleichsgesetz, ausgedehnt. Davor wurde eine Kinderbeihilfe ausschließlich für Kinder von nicht selb­ständig Erwerbstätigen ausbezahlt, die durch einen Lohnverzicht die Mittel für den Fonds aufbrachten. Die Zusammenfassung dieser beiden Gesetze in eine gesetzliche Grundlage für den Familienlastenausgleichsfonds bildet das 1967 beschlossene Fami­lienlastenausgleichgesetz, das uns heute zur Änderung vorliegt.

Mit einer großen Anzahl von Novellen wurde in der Folge den jeweiligen Änderungs­notwendigkeiten Rechnung getragen. Seit dem Bestehen wurde und wird die Familien­beihilfe also ständig weiterentwickelt. Eine Änderung war zum Beispiel 1973 die Ein­führung einer zusätzlichen Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder, 1981 wurde die Mehrkinderstaffel aufgehoben, dafür wurde eine Altersstaffel für Kinder über zehn Jahren eingeführt.

 


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