Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.
Aufgrund der weitreichenden Beschlussfassung darf ich hier einen kurzen inhaltlichen Einblick geben: Wenn anlässlich der Geburt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen und alle erforderlichen Personenstandsdaten vorliegen, wird in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden, die Familienbeihilfe automationsunterstützt zu gewähren, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Kosten für die technische Umsetzung betragen einmalig 784 540 €.
Ich komme zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte.
14.00
Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe es als einen ganz wichtigen Schritt an, dass wir diese Gesetzesänderung heute im Bundesrat behandeln. Bevor ich aber auf diese eingehe, möchte ich noch ein paar Themen in Erinnerung rufen, die eigentlich gerade auch im letzten Jahr passiert sind.
Es ist knapp ein Jahr her, dass auch wir hier im Bundesrat die Erhöhung der Familienbeihilfe beschlossen haben – eine Erhöhung, die es auch im Jahr 2016 und 2018 geben wird –, sowie eine Bezugskreiserweiterung, vermehrte Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern und vor allem natürlich die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe, was ein ganz wichtiger Schritt war. Ebenfalls im Vorjahr ist die klare Ausbauoffensive der Kinderbetreuung beschlossen worden. Ich bin der Überzeugung, dass wir genau mit diesem ausgewogenen Mix aus Geld- und Sachleistungen auf dem richtigen Weg sind, um Familien wirklich bestmöglich zu entlasten.
Nicht zuletzt wurden kürzlich mit der Steuerreform ganz klare Zeichen in Richtung Familien gesetzt, sei es mit den neuen Steuertarifen, mit den erhöhten Absetzbeträgen oder dem verdoppelten Kinderfreibetrag. Das sind einfach Bereiche, von denen Familien ganz klar profitieren. Vor allem war es eine Reform, bei der rund 1,8 Milliarden € explizit für Familien bereitgestellt wurden – ich glaube, das war schon ein ordentliches Paket, das man in den vergangenen Monaten für unsere Familien beschlossen hat.
Heute erfolgt der nächste Schritt dazu. Wie im Bericht erwähnt wurde, ist ab Mai 2015 eine antragslose Familienbeihilfe möglich, wenn die Voraussetzungen und die Daten vorhanden sind. Natürlich ist es wahrscheinlich einfacher, wenn es schon ein älteres Kind gibt, für das zuvor Leistungen bezogen worden und somit alle Daten da sind. Sollte aber etwas fehlen, werden die Familien aktiv mit der Bitte um Ergänzung der Daten angeschrieben, und sobald diese eingelangt sind, wird die Familienbeihilfe sofort ausgezahlt.
Möglich ist zudem in Zukunft – das haben wir in der Ausschusssitzung besprochen – eine Auszahlung, auch wenn kein Konto vorhanden ist, also eine Barauszahlung. Dabei wurde im Rahmen der Ausschussverhandlungen festgestellt, dass das natürlich mit erhöhten Kosten verbunden ist. Davon profitieren 80 000 Familien.
Ich finde es unglaublich wichtig, dass da ein Zeichen gesetzt wird, dass sich Familien einfach Zeit sparen, das Ausfüllen von Anträgen sparen und Behördengänge sparen. Ich glaube, jede Zeit, die man sich gerade am Anfang, wenn ein Kind auf die Welt kommt, dabei sparen und stattdessen in die Familie investieren kann, ist ganz wichtig.
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