BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 113

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

15.43.1516. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (483 d.B. und 525 d.B. sowie 9339/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.

 


15.43.37

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Be­schluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Abkommen zwischen der Re­gierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusam­menarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


15.44.19

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage, dass man im Bereich der international agierenden Kriminalität auch eine internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsexekutive, der Geheimdienste und so weiter benötigt. Das möchte ich wirklich betonen und hervorstreichen, aber der Kritikpunkt und der Grund, warum wir, die Grünen, dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen wer­den, ist folgender – und das hat, glaube ich, auch Kollege Pilz im Nationalrat schon angeführt –: Warum ist bei einem so wichtigen Abkommen nur auf der Ebene der Poli­zei und der Innenminister diese Thematik vereinbart und ausgehandelt worden und das Justizministerium in diese Gespräche nicht miteinbezogen worden?

Die Bedenken von den Kollegen waren und sind, dass es beim Austausch von Daten – um zu wissen, welche Zustände in gewissen Ländern herrschen, braucht man kein Ex­perte zu sein – keine Datensicherheit gibt. Es wäre daher wünschenswert, in dem Ab­kommen auch deklariert festzuhalten und nicht offen zu lassen, was ausgetauscht wird, welche Informationen da hin und her geschickt werden. Einer der inhaltlichen Gründe, warum unsere Juristen, die sich das angeschaut haben, das weder begrüßen noch be­jahen, ist nämlich, dass die Bestimmungen sehr schwammig und nicht konkret formu-


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