BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 114

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liert worden sind. Deshalb werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht ertei­len. (Beifall bei den Grünen.)

15.46


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


15.46.19

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man darf vielleicht eingangs ganz kurz das Ziel definieren, Kollege Dönmez, denn es geht einfach um die Verbesserung der poli­zeilichen Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ukrainischen Si­cherheitsbehörden. Es geht speziell um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus, des Menschen-, Drogen- und Waffenhandels, der Kinderpornogra­phie und dann noch um die Informationen und den Erfahrungsaustausch, und ein wei­terer wesentlicher Punkt ist die gegenseitige Unterstützung bei der Personenfahndung.

Zu sagen: Ja, jetzt sind da nur die Polizeibehörden bei diesem Abkommen dabei und die Justiz nicht!, ist für mich einfach zu kurz gegriffen; so lasst uns doch wenigstens einmal bei den Polizeibehörden mit dem Erfahrungsaustausch, dem Informationsaus­tausch und der Kooperation beginnen.

Nun zum Einwand, dass es sensible Daten seien, die hier ausgetauscht werden: Um welche Personenkreise handelt es sich dabei? – Es handelt sich um Terroristen, es geht um Drogendelikte, es geht um organisierte Kriminalität, um Waffenhändler, terro­ristisch Verdächtige, der Kinderpornographie Verdächtigte, und daher ist mir das wirk­lich zu einfach, zu sagen, dass man über solche Menschen keinen Daten- und Informa­tionsaustausch machen darf. Das ist einfach falsch.

Das ist einfach falsch, denn genau bei diesen Personenkreisen müssen die Polizeibe­hörden einfach einen entsprechenden Vorsprung im Austausch von Informationen ha­ben. Das ist essenziell, und daher soll man jetzt auch nicht einwenden, dass man nur deshalb, weil die Justizbehörden nicht dabei sind, dieses Abkommen im polizeilichen Bereich nicht abschließt und noch länger zuwartet.

Deshalb betrachtet meine Fraktion das sehr positiv, dass in Zukunft auch zum Zwecke der Zusammenarbeit, insbesondere des Informations- und Erfahrungsaustausches so­wie der gegenseitigen Unterstützung bei der Personenprüfung entsprechende Amtshil­feersuchen gestellt werden können. Diese Amtshilfeersuchen sind ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt.

Es gibt auch Berichte aus der Ukraine, die im Europarat sehr intensiv diskutiert wur­den; der Kollege Schennach wird das vielleicht auch zitieren. So hat der ukrainische Regierungschef Arseni Jazenjuk zugegeben, dass es Ermittlungsfehler im Bereich von Maidan gibt. Zeugen wurden nicht rechtzeitig befragt, der damalige Generalstaatsan­walt hat große Fehler gemacht, und – wie gesagt – das ist auch unter der neuen Re­gierung passiert. Es gilt hier enorme Probleme in der Polizeiarbeit, in der Arbeit der Justizbehörden und des Staatsanwaltes aufzudecken, und dabei kann ein hochentwi­ckelter österreichischer Polizeiapparat, eine hochentwickelte Behörde, entsprechende Unterstützung und Hilfestellung leisten.

Es existieren Untersuchungen vom Europarat die Ukraine betreffend, die in einer gro­ßen Anzahl von Fällen im Innenministerium, bei den Geheimdiensten, in den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft große Mängel aufzeigen. Diese Berichte des Europara­tes kann ich nur jedem empfehlen, denn sie sind in diesem Bereich wichtig und haben essenzielle Inhalte, die in Europa darauf aufmerksam machen sollen, welche Probleme es in einem Staat gibt, wo Terror, Krieg und Gewalt im Vordergrund stehen, der Rechts­staat in großer Gefahr ist und Menschenrechte oft mit Füßen getreten werden.

 


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