BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 11

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auch einer mittel strukturierten Wirtschaft wie in Deutschland, denn bis zu einer be­stimmten Betriebsgröße kann man bestimmte Finanzierungsinstrumente einfach nicht mehr so einsetzen, wie das früher möglich war. Große Industriebetriebe können sich über Anleihen, über Bonds und andere Kapitalmarktinstrumente finanzieren, kleine Be­triebe eben nicht.

Außerdem haben wir natürlich bei Unternehmensgründungen und Projekten von klei­nen Unternehmen, die in Richtung Wachstum gehen, die ein bisschen risikointensiver sind, die zusätzliche Spezialität im Bankfinanzierungsbereich, dass natürlich sehr risi­kogetragene Finanzierungsvarianten noch weniger finanziert werden können. Hürden sind also einerseits die Eigenkapitalvorschriften und andererseits die Risikoproblematik.

Eine dieser Methoden, die ein Lösungsansatz sein könnte – und da gab es im Vorjahr einen Entschließungsantrag im Nationalrat –, war, ein Crowdfunding-Modell zu entwi­ckeln, das wir jetzt in dieser Form auch schon in Begutachtung geschickt haben. Die Vorteile, die sich da für Unternehmen ergeben, muss man immer in Balance bringen mit Anlegerschutz auf der einen Seite und Konsumentenschutzüberlegungen auf der anderen Seite. In Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, wo ich mich auch noch einmal sehr bedanken möchte, ist meiner Meinung nach jetzt ein sehr sinnvolles Mo­dell entstanden, das vor allem primär eines schafft, nämlich Rechtssicherheit.

Sie kennen alle den Fall Staudinger, der intensiv durch die Medien gegangen ist. Das neue Modell soll jetzt allen Interessierten, die so einen alternativen Finanzierungskanal verwenden könnten, die Möglichkeit bieten, sich leichter über die Crowd, also über „wen auch immer“ – unter Anführungszeichen –, der Interesse hat, zu finanzieren.

Das Wen-auch-immer birgt aber das Problem des Anlegerschutzes in sich. Man muss sicherstellen, dass es keine Pyramidenspiele gibt, dass niemand als Anleger über den Tisch gezogen wird. Gleichzeitig muss immer kommuniziert werden, dass es sich um eine Hochrisikogeschichte handelt. Wenn man sozusagen in ein Unternehmen inves­tiert, dann kann das Geld auch verlorengehen. Das ist sozusagen das Risiko des Wirt­schaftens.

Vielleicht ein paar Eckpunkte: Bis 1,5 Millionen € ist lediglich eine Informationspflicht desjenigen, der emittiert, also desjenigen, der sozusagen das Geld einwirbt, gegeben. Entweder funktioniert das über eine Internetplattform, oder es macht das Unternehmen direkt. Von 1,5 Millionen € bis 5 Millionen € wird es eine erleichterte Prospektpflicht ge­ben, diese ist schon deutlich strenger und auch mit ordentlichen Kosten für Unter­nehmen verbunden. Ab 5 Millionen € wird es die ganz normale Kapitalmarktprospekt­pflicht geben.

Sie sehen also, das ist ein Modell, das für sehr kleine Unternehmen wie Start-ups ge­nauso funktionieren kann, die vielleicht 30 000, 50 000 € einwerben wollen. Es ist üb­rigens auch für PPP-Modelle in Gemeinden, die etwas machen wollen – eine Photo­voltaikanlage oder etwas im Sportbereich –, verwendbar. Es gilt ja der KMU-Begriff für dieses Gesetz. Wenn eine Gemeinde unter diesen europäischen KMU-Begriff fällt – also weniger als 250 Mitarbeiter hat, 42 Millionen € Bilanzsumme und so weiter –, dann kann theoretisch auch eine Gemeinde über dieses Tool Geld aufnehmen.

Um dem Anlegerschutz gerecht zu werden, haben wir lang und intensiv verhandelt und uns auf ein sehr vernünftiges Modell geeinigt, wonach pro Jahr und pro Projekt maxi­mal 5 000 € investiert werden können, oder – und das war, glaube ich, ganz wichtig, dass es da auch eine Zusatzmöglichkeit gibt –, wenn das doppelte Nettoeinkommen höher als 5 000 € ist, dann kann man auch mehr investieren. Oder, wenn die frei ver­fügbaren Finanzmittel zum Beispiel – ich nenne irgendeine Summe – 100 000 € betra­gen würden, dann gilt dort eine 10 Prozent-Grenze und dann könnten Sie 10 000 € in­vestieren.

 


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