BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 30

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es wiederum um Datenschutz: Es ist ganz wichtig, dass diese Daten anonymisiert und persönlich entkoppelt sind. Technisch ist das möglich. Im Zusammenhang damit, wie wir das umsetzen, sollen die Statistik Austria – es gibt diesbezügliche Gespräche – und die Vertretungen der Wirtschaft intensiv einbezogen werden, damit es hier zu keinen zusätzlichen Belastungen kommt.

Rein technisch können ja alle möglichen Daten erfasst werden. Wenn Sie mit der Kun­denkarte X – ich nenne jetzt keinen Namen – bei einem großen Lebensmittelhändler einkaufen, wird ja auch alles gespeichert. Verschiedene Daten werden getrackt, und so können Kundenprofile erstellt werden. Entscheidend ist daher in diesem Zusammen­hang, dass tatsächlich nur die anonymisierten, preisbezogenen Werte weitergegeben werden.

Dabei handelt es sich um eine klassische Datenschutzfrage, und es wäre natürlich fein, wenn es dafür eine einheitliche europäische Regelung gäbe, damit nicht in jedem Staat anders damit umgegangen wird. – Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie diese beiden Fragen auch zusammenhängen.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Pisec.

 


Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Herr Staatssekretär, ich freue mich, dass wir den gleichen Zugang zu diesem Themenkreis haben! Auch ich habe mir die Jahreszahl 1867 aufgeschrieben.

Ich darf trotzdem die Frage formulieren: Datenschutzrechte gehören zu den Persön­lichkeitsrechten und sind damit Teil der Freiheitsrechte aus dem Grundrechtskatalog, der, wie erwähnt, aus dem Jahr 1867 stammt und der auch in die österreichische Ver­fassung übernommen wurde.

Mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses als Teil dieses – wie ich es bezeichnen möchte – unternehmerischen Belastungspakets, das Sie „Steuerreform“ nennen, wird auch der diesbezügliche Datenschutz teilweise aufgehoben.

Finden Sie es richtig, dass man mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses in die Frei­heitsrechte, die von der Genese her aus dem Jahr 1867 stammen, eingreift und diese teilweise aufhebt?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Der Eingriff in ein Grundrecht muss immer dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgen. Im Sinne der Güterabwägung muss die Frage gestellt werden, ob das Gut, das verfassungsrechtlich den Eingriff in das Grundrecht garantiert, ein höheres Gut als jenes ist, das jeweils schützenswert ist. In diesem Sinne sind hier Eingriffe geplant. Es ist aber keinesfalls die gänzliche Aufhebung geplant, sondern es muss einen Tatbestand beziehungsweise ein Verdachtsmoment geben, und es wird gerade jetzt fein säuberlich definiert, wie diese aussehen sollen. Das Paket liegt ja noch nicht final vor, vorerst besteht nur der Ansatz, das zu tun.

Erstens gibt es in diesem Zusammenhang Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene und internationaler Ebene betreffend die Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche. Das hat mit der Steuerreform an sich überhaupt nichts zu tun: Es geht um internationale Betrugs-, Terror- und Kriminalitätsbekämpfung und um Maßnahmen, die Österreich sowieso zu setzen hat, und im Zuge dessen bietet sich vielleicht auch die Möglichkeit, Maßnahmen zu setzen, um Steuerbetrug – und zwar großflächigen Steuerbetrug – in Österreich zu vermeiden.

Ich möchte noch einmal explizit sagen: Es geht nicht um irgendeine Form des schwe­ren Eingriffs in Freiheitsrechte – was ich im Übrigen auch nicht befürworten würde – in


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