BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 29

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im Juni wieder debattiert werden. Als die EU-Kommissarin, Frau Jourová, in Wien war, habe ich mich mit ihr getroffen, und wir haben lange auch über dieses Thema gespro­chen.

Eine solche Datenschutzgrundordnung soll jetzt auf den Weg gebracht werden, man muss das aber auch immer im Zusammenhang mit den neuen Regelungen für den di­gitalen Binnenmarkt sehen. Es geht dabei nicht nur um Verbraucherschutzregelungen, sondern ganz stark auch um grundrechtliche Fragen. Das heißt, es ist dies ein heikles Thema, und es ist eine ganz spezifische Abwägung von Rechtsgütern vonnöten: Ei­nerseits geht es um wirtschaftliche Freiheit und die Nutzung von neuen Geschäftsmo­dellen, gleichzeitig muss aber der Schutz der Privatsphäre und der Daten des Indivi­duums beachtet werden, damit es da keinen Missbrauch gibt.

Ich glaube, das ist eine Frage, der wir uns auch in Österreich im öffentlichen Diskurs noch viel zu wenig stellen. Ich meine, es wäre toll, wenn das der Bundesrat oder der Nationalrat einmal speziell thematisieren würde! Ich halte das nämlich für eine der wichtigsten Grundfragen der nächsten Jahre: Wie wird mit personenbezogenen Daten umgegangen?

Die Digitalisierung durchzieht alle Lebensbereiche – Kunst, Kultur, Wirtschaft und auch die Politik. Wir haben zwar in vielen Bereichen ganz gute Datenschutzregelungen, aber ist das adäquat für die Zukunft? Gießen wir da nicht manchmal sozusagen das Kind mit dem Bade aus?

Es gibt da, wie gesagt, große Chancen, und die Verordnung sieht auch klare Mög­lichkeiten vor, diese Chancen zu nutzen. Gleichzeitig gibt es den neuen Vorschlag für den digitalen Binnenmarkt. All das muss jedoch zusammenpassen. Gerade in diesem Fall darf man nicht Insellösungen konstruieren und möglicherweise gute Datenschutz­regelungen, die es im Prinzip gibt, vom Tisch wischen, sondern es ist eine Güterabwä­gung mit sehr viel Fingerspitzengefühl vorzunehmen.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Pum.

 


Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Staatsse­kretär! Sie haben uns gerade ein sehr klares Bekenntnis zum Umgang mit Daten dar­gelegt. Trotz alledem die Zusatzfrage:

Wie stehen Sie zur Erfassung der Daten für die Messung der Inflation mit Scanner­kassen-Daten, wie das ja auch von der Statistik Austria gefordert wird, damit speziell das Verbraucherverhalten besser bewertet werden kann?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Bei der Feststellung der Inflation in Bezug auf den Verbrau­cherpreisindex wird zurzeit ein Verfahren angewendet – ich weiß nicht, wer von Ihnen das weiß –, das aus den siebziger Jahren stammt: In 20 österreichischen Städten lau­fen Mitarbeiter persönlich herum und notieren die Preise. Das ist tatsächlich nicht mehr besonders zeitgemäß.

Das Verfahren, das jetzt geplant wird, basiert auch auf dem Vorschlag einer Ratsar­beitsgruppe auf europäischer Ebene, weil im Sinne von Eurostat versucht wird, die Daten in einer vernünftigen europaweiten Vergleichbarkeit hinsichtlich der Verbrau­cherpreisindexentwicklung zu erfassen, und das ist natürlich nur dann möglich, wenn das Erhebungsverfahren möglichst genau und in allen Ländern der Europäischen Union gleich abläuft.

In diesem Zusammenhang gibt es natürlich die Idee, diese Daten über die Scan­nerkassen, die ja zunehmend stark verbreitet sind, zu erheben. Aber auch hierbei geht


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