BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 28

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Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 1863/M, und ich bitte Frau Bundesrätin Fetik um ihre Frage.

 


Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, weltweit ge­winnen Themen wie Big Data, Cloud-Lösungen und so weiter immer mehr an Bedeu­tung. Daher wird aktuell auch auf europäischer Ebene das Thema Datensicherheit be­ziehungsweise Datenmanagement sehr viel diskutiert, und es wird nach Regelungen gesucht.

Meine konkrete Frage lautet:

1863/M-BR/2015

„Welche Auswirkungen entstehen auf die Wettbewerbssituation der Unternehmen in Österreich durch das auf europäischer Ebene aktuell diskutierte Thema Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen?“

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Ich bin kein Sicherheitsfanatiker und kein Überwachungsfanatiker, allerdings erachte ich die Entwicklungen im internationalen Bereich, was die Verwendung, das Sammeln, die Ver­arbeitung und Speicherung von Daten betrifft, durchaus als problematisch. Es beste­hen in der Zwischenzeit zahlreiche üppige Geschäftsmodelle zur ökonomischen Ver­wertung personenbezogener Daten, ohne dass man in der Lage ist, genau zu durch­blicken, wie diese Modelle funktionieren. Das bringt die technologische Entwicklung mit sich.

Das ist einerseits natürlich eine ökonomische Chance für unsere digitale Wirtschaft. Die EU-Kommission hat nach informeller Diskussion im Wettbewerbsrat in Riga und nach der vorhergehenden Diskussion in Brüssel bei der normalen letzten Wettbe­werbsratssitzung gestern, am 6. Mai, ihren Vorschlag für den digitalen Binnenmarkt präsentiert: Es ist dies eine sehr sinnvolle Geschichte, denn wir können uns nicht 28 Einzelmärkte leisten. Wenn wir im Wettbewerb mit dem Wirtschaftsraum USA-Ka­nada und mit dem Wirtschaftsraum China mit 1,3 Milliarden Menschen bestehen wol­len – es gibt allein 600 Millionen User im chinesischen Twitter-Dienst, Twitter hat sonst 300 Millionen, an diesen Zahlen sehen Sie, wie riesig das ist! ‑, dann können wir uns nicht 28 Einzellösungen leisten. Daher unterstütze ich und unterstützt unser Haus ganz klar die Schaffung eines solchen digitalen Binnenmarkts und damit auch klarer Rah­menbedingungen für Unternehmen.

Jetzt kommt jedoch das Aber dazu: Wie heute schon einmal gesagt wurde, geht es ja um die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, und dabei geht es ganz klar um den Schutz von Menschenrechten. Erinnern wir uns an die im 19. Jahrhundert müh­sam erkämpften Errungenschaften, die dann im Staatsgrundgesetz von 1867 festge­schrieben wurden, wie etwa das Briefgeheimnis und die Meinungsfreiheit. Das sind wichtige Grundrechte in einem liberalen Rechtsstaat, in einer Demokratie westlicher Prägung, und diese Grundrechte müssen auch in der digitalen Welt abgebildet werden. Meiner Meinung nach gibt es auch so etwas wie ein Grundrecht auf Datensouveränität.

Weil Sie jetzt gefragt haben, ob es in diesem Zusammenhang wettbewerbsrechtliche Auswirkungen gibt und ob das den Wettbewerb beeinflusst, so stelle ich dazu fest, dass jetzt eben diese Güterabwägung vorzunehmen ist: Auf europäischer Ebene gibt es die Idee, eine neue Datenschutzgrundordnung umzusetzen, die heftig debattiert wird, und das dauert jetzt schon viel länger, als ursprünglich geplant. Es ging darum auch gerade jetzt wieder im Justizministerrat, und der letzte Entwurf wird, glaube ich,


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