BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 32

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zeichen – „verordneten Vergessens der Daten“ ist. Dabei geht es entscheidend darum, dass der User die Möglichkeit hat, wenn er weiß, dass etwas aufgezeichnet wurde – wobei sich natürlich die Frage stellt, wie man überhaupt davon erfährt –, zu veran­lassen, dass das gelöscht wird. Ich weiß jetzt selbst nicht, wie das im Entwurf genau geregelt ist, aber das ist ein Thema in der Debatte, und wir liefern das nach.

Das gibt es nach österreichischen datenschutzrechtlichen Möglichkeiten in sehr spe­ziellen Fällen jetzt auch, das wird aber in Zukunft noch viel wichtiger sein. Ich nenne dazu noch einmal die Stichwörter Social Media und Cloud-Lösungen. Wir wissen, wie gesagt, meist gar nicht, wo die Daten zum Teil liegen und wer sie aufbereitet.

Zum von Ihnen angesprochenen Problem: Man muss das zuerst überhaupt einmal wis­sen, um dann in eigener Freiheit einen notwendigen Schritt setzen und sagen zu kön­nen: Ich will, dass etwas verarbeitet werden darf oder dass es gelöscht wird. Dazu muss man, wie gesagt, auch wissen, dass etwas erfasst wurde. Wie dieser Mecha­nismus aussehen wird, steht noch nicht fest, aber den aktuellen Vorschlag können wir gern organisieren.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage. Sie wird gestellt von Herrn Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Jeder von uns begegnet mehrmals täglich ehrenamtlichen Organisationen. Mit ihrer freiwilligen Arbeit bereichern sie auch unser Alltagsleben. Die Bundesregie­rung bekennt sich zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Daher meine Frage an Sie:

1867/M-BR/2015

„Welche wichtigsten Änderungen sieht die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vor?“

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sie alle wissen, dass wir vor recht großen gesellschaftlichen Herausforderungen stehen. Ich habe schon einmal im Zusammenhang mit einer an­deren Angelegenheit erwähnt, dass ich im Land notwendige Innovationstätigkeiten nicht nur im Bereich der wirtschaftlich verwertbaren Innovation sehe, sondern auch sehr viel davon halte, dass wir soziale Innovation fördern, weil wir mit einer älter werdenden Be­völkerung, einer zunehmenden Ressourcen- und Energieproblematik und einem demo­graphischen Wandel nicht nur hinsichtlich Alter, sondern hinsichtlich Migration und Im­migration konfrontiert sind. Wir erleben das im Zusammenhang mit der Flüchtlingspro­blematik gerade allgegenwärtig.

All das macht neue Herangehensweisen an diese Probleme nötig. Wir werden mit alten Lösungen nicht die Probleme der Vergangenheit lösen können, die uns ohnedies nicht mehr interessieren, aber schon gar nicht die Probleme der Zukunft. Wir brauchen in manchen Bereichen einfach neue Lösungen.

Wir werden allerdings solche neuen Lösungen nicht nur hier in der politischen Zusam­menarbeit sozusagen erfinden können. Wir haben zwar unsere Experten, unsere Stäbe in den Ministerien, in den Landesregierungen und in den vielen Gemeinden, aber wir werden auch die Bürgerinnen und Bürger mit einbinden müssen.

Eine Vielzahl von Vereinen, die es draußen gibt, befassen sich erfreulicherweise schon jetzt mit der Problemlösung. Österreich ist vermutlich das Ehrenamtsland schlechthin in Europa. Das ist gut so, und das wollen wir auch nicht beschneiden. Ganz im Ge-


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