Die Universitäten auf der anderen Seite empfinden es als ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, Doktoratsstudien anbieten zu können – aufgrund der heute schon debattierten Frage der Tenure-Tracks, der wissenschaftlichen Laufbahnen, die sehr spezifischen Kriterien unterliegen, der Steigerung der Qualität der Doktoratsprogramme, die natürlich sehr eng mit dem gesamten Forschungsnetzwerk, dem Aufstellen der Ressourcen im Forschungsbereich verbunden sind, auch der Möglichkeit, das wissenschaftliche Personal, den wissenschaftlichen Nachwuchs wirklich zu unterstützen, zu entwickeln. Und da gibt es sehr große Auffassungsunterschiede.
Jetzt ist es tatsächlich so, dass an manchen Fachhochschulen, nicht an allen, aber an manchen, auch sehr gute Forschung betrieben wird, zum Teil Spitzenforschung im angewandten Bereich in Zusammenarbeit mit der Industrie, mit Unternehmen, auch mit Universitäten. Daher haben wir uns so einem Dialog im Rahmen der Hochschulkonferenz, an der ja alle Stakeholder des tertiären Bereichs, die Universitäten und die Fachhochschulen, teilnehmen, nicht verschlossen und führen diesen Dialog auch. Es ist ein ergebnisoffener Dialog. Sie haben dort unterschiedliche Ansichten. Die Frage ist, ob sich ein Modell finden wird. Es gab zum Beispiel einmal die Idee eines Kooperationsmodells, wo spezifische Fachhochschulen mit Universitäten kooperieren und in so einer Kooperation die Möglichkeit schaffen könnten, spezifische gemeinsame Doktoratsprogramme zu entwickeln. Das war einmal eine Idee, die debattiert worden ist. Aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Aber ja, die Debatte wird geführt, und wir werden von unserem Ressort aus die Debatte sicher nicht beenden, sondern ganz im Gegenteil, wenn der Hochschulraum sie führen will – das ist die Qualität einer Demokratie –, dann muss man diese Debatte auch zulassen.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Staatssekretär.
Die Fragestunde ist hiermit beendet.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2839/AB-BR und 2840/AB-BR und
eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie
jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit und
Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über die Gründung der AIIB und
Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und Kultur
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)
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